Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 207

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10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 153/A (E) der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket für leistbares und kostengünstigeres Wohnen (1052 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 190/A der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (1053 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 557/A der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert werden (1054 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. Ich erteile es ihr.

20.35

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es freut mich sehr, dass Sie anwesend sind! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute eine Abänderung zum Wohnungseigentumsgesetz, wobei ein sehr wesentlicher Teil darauf zurückzuführen ist, dass wir Sozialdemokraten schon lange diesbezügliche Initiativen gesetzt beziehungsweise entsprechende Forderungen gestellt haben. (Abg. Dr. Grollitsch: Wann?)

Daher möchte ich eingangs die Möglichkeit von Wohnungseigentumsbegründung auch mit einer Eigentümerpartnerschaft positiv hervorheben. Es ist mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass ich es sehr begrüße, dass diesbezüglich kein Unterschied zwischen gleichgeschlechtlichen oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften gemacht wird. Ich finde, das ist ein sehr positiver Ansatz in dieser Vorlage, die wir heute diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Genau dieser eine, sehr positive Teil war Teil Ihrer Regierungsvorlage, die in Begutachtung gegangen ist. Es hat dann eine Reihe von Stellungnahmen dazu gegeben, und es ist in diesem Zusammenhang eine meiner Auffassung nach taugliche Regierungsvorlage in Begutachtung gegangen, und das war erstaunlich, denn das war, wie wir wissen, in den letzten Monaten bei der Wohnrechtsgesetzgebung nicht üblich. Da sind Sie nämlich ohne Begutachtung drübergefahren. Das war also ein sehr positiver Schritt! (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Ich bedauere nur sehr, dass 36 Stunden vor der Debatte im Ausschuss ein Abänderungsantrag aufgelegt wurde, der an sich parlamentarisch noch nichts Unübliches ist. Er ist allerdings dann unüblich, wenn er zu einer so komplexen Materie so kurz vorher kommt und wenn Juristen auch aus Ihrem Haus sagen, dass er doch systematisch bedenkliche Passagen mit grundlegenden Änderungen beinhaltet. (Abg. Böhacker: Wie haben es denn Sie gemacht, als Sie in der Regierung waren?)

Genau bei diesem Teil haben Sie sich wieder einer Begutachtung entzogen. Das liegt aber vielleicht nicht an Ihnen, Herr Bundesminister. Ich weiß nicht genau, ob Sie in dieser Frage vor der ÖVP in die Knie gegangen sind beziehungsweise woran es liegt, dass es kurzfristig einen Abänderungsantrag mit derart massiven, grundlegenden Änderungen gegeben hat.


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