Das ist eine Kritik, die ich anbringe, weil ich in Wohnrechtsfragen, ob es sich um das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz oder das Wohnungsgenossenschaftsgesetz handelt, immer sage: Das sind Materien, von denen so viele Menschen betroffen sind und die mittlerweile so komplex sind, dass ich es für notwendig halte, dass diesbezüglich auch alle Experten und all jene, die damit zu tun haben, vor allem auch Mietrechtsschützer, zu Wort kommen. Das war diesmal nicht der Fall!
Es gibt aber, wie gesagt, auch einen sehr positiven Punkt, nämlich die Eigentümergemeinschaft für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Partnerschaften.
Ich möchte in aller Kürze auch Kritik anbringen. Ich halte das für wichtig, damit sie auch im Stenographischen Protokoll – auch wenn es jetzt spät ist – vermerkt ist.
Herr Bundesminister! Der erste Kritikpunkt an der Vorlage betrifft die Eigentumsbildung bei Substandardwohnungen. Das öffnet Spekulanten in diesem Staat Tür und Tor! (Abg. Neudeck: Toilettentüren!) Um es auf den Punkt zu bringen: Man ist dann quasi Mehrheitseigentümer des "Häusels" am Gang, denn bei einer Substandardwohnung teilen sich eben drei oder vier Wohnungseigentümer die Toilette. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist skandalös!) Das öffnet Spekulanten Tür und Tor!
In Wahrheit geht es wahrscheinlich wieder darum, dass Sie Ihrem Saisonniermodell nachkommen und Menschen in solchen Liegenschaften menschenunwürdig unterbringen wollen, aber das lehnen wir ab! – Wir hätten den Kurs eingeschlagen, Investoren dafür zu gewinnen, die dafür sorgen, dass es zu einer Anhebung der Kategorie kommt, aber nicht zu ermöglichen, dass man sozusagen Mehrheitseigentümer eines gemeinsamen "Häusels" wird. Das ist aber leider Ihr Vorschlag! (Beifall bei der SPÖ.)
Mein zweiter Kritikpunkt betrifft die Frage, ob es eine zwingende Begründung von Wohnungseigentum an allen wohnungseigentumsfähigen Objekten geben soll. Herr Bundesminister! Auch da sind Sie jedoch die falsche Adresse, denn in der Regierungsvorlage, die Sie aufgelegt haben, war sogar eine Kritik darüber enthalten. Das war in der Regierungsvorlage nicht vorgesehen, sondern das ist erst im Abänderungsantrag enthalten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Dr. Fekter: Eine gute Sache!) – Das war in der Regierungsvorlage nicht nur nicht vorgesehen, Frau Kollegin Fekter, sondern der Herr Bundesminister hat in seiner Regierungsvorlage auch noch erläutert – das war ein Vorschlag aus Laxenburg; da war ich anwesend, Sie nicht –, wie sich das mit der Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften verhält. (Abg. Dr. Fekter: Ich war sehr wohl auch in Laxenburg!)
Frau Fekter! In der Regierungsvorlage steht unter den Erläuternden Bemerkungen ganz klar, dass das in hohem Maß zu einem Konfliktpotential führt und viel mehr Fragen aufwirft als tatsächlich beantwortet.
Herr Bundesminister! Sie legen eine Regierungsvorlage auf, in der Sie eine Maßnahme, die zwar gefordert wurde, zu Recht kritisieren, offensichtlich bekommen Sie dann aber von Frau Fekter einen Abänderungsantrag, in dem dieser Schwachsinn enthalten ist, und das ist für uns natürlich nicht nachvollziehbar! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Man wird doch gescheiter werden dürfen, oder nicht?)
Ich möchte jetzt noch auf die Anträge, die auch ich eingebracht habe, in aller Kürze eingehen.
Nachdem Herr Khol und die ÖVP über ihren Schatten gesprungen sind und es ermöglichen, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner Wohnungseigentümer werden können, steht meiner Meinung nach nichts mehr im Wege, das auch im Mietrechtsgesetz zu verankern. Auch gemäß § 14 MRG sollte es im Fall des Todes eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners möglich sein, ins Mietrecht einzutreten. (Abg. Dr. Fekter: Das brauchen wir nicht zu machen!) – Ich fordere Sie auf, dem zuzustimmen, denn das hat etwas mit Menschenrechten zu tun! (Beifall bei der SPÖ.)