Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 209

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Herr Bundesminister! Betreffend die Richtwerte im Mietrechtsänderungsgesetz haben wir es mit einer ausufernden Situation zu tun. Ich habe, wie Sie wissen, tagtäglich damit zu tun, und ich kann immer wieder feststellen, dass bei den Zu- und Abschlägen, vor allem natürlich aber bei den Zuschlägen, der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind.

Daher lade ich Sie ein: Stimmen Sie dafür, dass die Mieter in Zukunft klar nachvollziehbare und faire Mieten vorfinden! Wischen Sie das nicht immer mit dem Argument des freien Markts vom Tisch! Eine Wohnung ist keine Wurstsemmel! Es ist ein Grundrecht, ein Dach über dem Kopf zu haben! (Zwischenruf des Abg. Neudeck. )

Mein dritter und letzter Kritikpunkt betrifft das Hausbesorgergesetz: Auch diesbezüglich liegt ein Antrag von mir vor. Ich muss Ihnen das in Erinnerung rufen, denn die Zeit drängt. Das hat etwas mit den Hausabrechnungen zu tun, und daher drängt in diesem Bereich die Zeit. Sie haben in einer Nacht- und Nebelaktion durch die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes eine ganze Berufsgruppe ohne rechtliche Grundlage stehen gelassen! (Abg. Dr. Fekter: Warum schließen sie keinen Kollektivvertrag ab?)

Frau Fekter, schämen Sie sich! 80 Prozent davon sind Frauen, die jetzt nicht mehr gesichert sind und nicht wissen, wie es mit ihnen weitergeht! (Zwischenruf des Abg. Zweytick. ) Und es sind auch Nachteile für die Mieter entstanden. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich bin für Wahlfreiheit. Ich bin dafür, dass sich die Mieter aussuchen können, ob sie einen Hausbesorger oder eine Reinigungsfirma in der Wohnhausanlage haben wollen. Sie verhindern das! Sie haben Menschen – 80 Prozent davon sind Frauen, die im Schnitt unter 10 000 S verdienen – ohne rechtliche Grundlage zurückgelassen. (Abg. Neudeck: Das sind "Bures’ Erzählungen"!)

Daher werden wir nur dem einen Teil der Vorlage, in dem es um die Begründung von Eigentum auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geht, zustimmen. – Ansonsten handelt es sich auf Grund des Abänderungsantrages im Unterschied zur Regierungsvorlage um ein sehr schlechtes Gesetz, das abzulehnen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall auf der Galerie.)

20.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich ersuche die Besucher auf der Galerie, von Beifalls- oder Missfallenskundgebungen abzusehen. Das ist laut Geschäftsordnung nicht erlaubt.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

20.43

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Böhmdorfer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin insgesamt sehr froh über dieses große Reformwerk, auch wenn von verschiedenster Seite Kritik kommt. Da die Kritik allerdings einerseits von Frau Bures und andererseits von den Immobilienmaklern kommt, kann es nur ein guter Kompromiss sein, und daher bin ich nicht unzufrieden! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir erleichtern mit diesem großen Reformwerk den Eigentumserwerb an Wohnungen, und zwar den Erwerb von Wohnungseigentum für eine oder zwei natürliche Personen. Ich betone das, damit nicht der Eindruck entsteht, es würden jetzt nur mehr homosexuelle Lebensgemeinschaften Wohnungen erwerben können. So ist das nämlich nicht gemeint! Gemeint sind vielmehr zwei natürliche Personen – das können selbstverständlich auch Mutter und Tochter, zwei Geschwister, Freunde, Lebensgemeinschaften, und zwar nicht nur gleichgeschlechtliche, sondern Lebensgemeinschaften jeder Art, sein.

Mit Sicherheit wird der Erbfall, in welchem Kinder eine Wohnung gemeinsam erwerben, der häufigere sein, und es wird mit Sicherheit im Hinblick auf Pflegeleistungen auch ein Wohnungserwerb zum Beispiel durch die Tochter, die mit der zu pflegenden Mutter eine gemeinsame Wohnung bewohnen und auch gemeinsam besitzen will, wesentlich häufiger vorkommen als


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