durch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft. – Ich möchte das deshalb erwähnen, weil von der Opposition hier so getan wird, als wäre das nur in eine Richtung novelliert worden.
Wir erleichtern weiters den Eigentumserwerb an Kfz-Abstellplätzen, sowohl in einer Tiefgarage als auch im Freien. Eine Bestimmung zu schaffen, durch die man an einem Kfz-Abstellplatz auch Eigentum erwerben kann, war uns mit den Sozialdemokraten nie und nimmer möglich.
Weiters erleichtern wir auch den Eigentumserwerb an Lagerräumen beziehungsweise an Substandardwohnungen. Ich gebe Ihnen Recht, dass dabei nicht das gemeinsame "Häusel" von Interesse sein wird. Aus mir unverständlichen Gründen war es jedoch bisher nicht erlaubt, einen Lagerraum im Eigentum zu haben. Und warum soll es nicht auch möglich sein, dass jemand eine Substandardwohnung ins Eigentum erwirbt, sie in seinem Sinne erneuert, umbaut und in sie investiert? (Abg. Dr. Jarolim: Das ist aber sehr zynisch!)
Wir erleichtern auch die Begründung von Wohnungseigentum für einen Alleineigentümer an allen Objekten eines Hauses, ein so genanntes vorratsvorläufiges Eigentum. Das schafft Rechtssicherheit, und zwar deshalb, weil der künftige Erwerber eines Objektes im Grundbuch schon ganz genau sieht, wie das Eigentum ausschaut, das er erwerben wird.
Wir erleichtern auch die Wohnungseigentumsbildung am gesamten Haus. Das heißt, wir schreiben vor, dass, wenn parifiziert wird, das gesamte Haus zu parifizieren ist, denn gemischte Objekte waren nicht nur sehr, sehr schwer zu verwalten, sondern bei gemischten Objekten bestand auch Rechtsunsicherheit. Die Neuregelung schafft nun Rechtssicherheit.
Bei den Vorarbeiten zu diesem Gesetz gab es eine Fülle von Wünschen. Die ersten Wünsche wurden in Laxenburg formuliert, und, Frau Kollegin Bures, ich war ebenfalls in Laxenburg und habe das alles gehört. Es gab eine Fülle von widerstreitenden Wünschen zu dieser Novelle, und je nach Interessenlage bestimmt selbstverständlich der Standort den Standpunkt. Wir hatten daher einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Verwaltbarkeit, der Erhaltung und effizienten Betreuung von Häusern einerseits und der individuellen Eigentümerrechte andererseits zu finden. Wir haben uns dabei von Grundprinzipien leiten lassen, die wir immer wieder im Auge hatten, um nicht das Ganze aus den Augen zu verlieren.
Erstens ging es um eine Harmonisierung der Bewirtschaftungskosten und um die Vermeidung einer weiteren Rechtszersplitterung. Daher ist die Erhaltung im neuen Wohnungseigentumsgesetz genauso definiert wie im Mietrecht.
Zweitens wollten wir unter gar keinen Umständen eine Beschneidung bestehender Rechte. Das ist uns auch gelungen. Wir haben in bestehende Rechte nicht eingegriffen, und daher verstehe ich nicht, warum die Sozialdemokratie diesem Gesetz gar so kritisch gegenübersteht!
Der dritte Grundsatz war, dass wir weg von der Zwangsbewirtschaftung hin zu einer freien Eigentumsentscheidung kommen wollen. Wir wollen die Wohnungseigentümer in ihren Entscheidungen wenig bevormunden und schon gar nicht behindern.
Der vierte Grundsatz war, dass wir die Verwaltung und die Erhaltung der Häuser effizienter gestalten wollen, insbesondere bei der Villenbildung. Gerade bei den Verwalterwünschen konnten wir aber nicht alles berücksichtigen, vor allem dann nicht, wenn sie den anderen Prinzipien diametral zuwidergelaufen wären.
So ist beispielsweise das Einstimmigkeitsprinzip bei außerordentlichen Maßnahmen für Verwalter oft sehr mühsam, das gebe ich zu. Es ist schwierig, einstimmige Beschlüsse herbeizuführen. Aber es ist nicht einzusehen, warum bei außerordentlichen Maßnahmen und außerordentlichen Investitionen Eigentümer durch die Mehrheit überfahren werden sollen.
Das Gleiche gilt für die obligatorische Eigentümerversammlung, die alle zwei Jahre stattfinden muss. Das ist zugegebenermaßen ein Aufwand für die Verwalter. Ich glaube aber, dass die Eigentümer ein Recht darauf haben, zumindest alle zwei Jahre zusammenzukommen, über ihr Eigentum zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.