Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 215

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Ich halte abschließend fest: Sie haben Lobbyistenbestimmungen, Sie haben Spekulantenbestimmungen im Gesetzentwurf drinnen, und die wirklichen Probleme sind nicht gelöst. (Beifall bei der SPÖ.)

21.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Er hat das Wort.

21.03

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, das ist ein Gesetz, in dem sich Lobbyisten durchgesetzt haben – und zwar die Lobbyisten des Eigentums, die Lobbyisten jener Menschen, die unabhängig in eigenen vier Wänden wohnen wollen, nicht jedoch in ewiger Abhängigkeit und Gängelung, wie es das Konzept der Sozialisten war und ist! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Da sind Sie der geeignete ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nachdem das Gesetz bereits sehr schön dargestellt worden ist, habe ich hier nur noch auf einige Irrtümer einzugehen. Erstens: Wir haben das gemeinsame Eigentum über die Ehe hinausgehend nicht begründet, um bestimmten Gruppen – denen Sie geradezu traumatisch verpflichtet sind – das gemeinsame Wohnungseigentum zu ermöglichen, sondern um es Leuten – zwei, drei, vier, über die Erwerbsgesellschaft, die zu diesem Zweck vom Erwerbszweck entkleidet wird – zu ermöglichen, so zu wohnen und so Eigentum zu bilden, wie es ihnen recht ist.

Das war auch der Punkt, an dem Sie in Wirklichkeit vom gemeinsamen Gesetz abgesprungen sind, weil Ihnen das andere ja egal ist. Sie wollten uns hier vorführen und zeigen, dass Wohnungseigentum-Neu nur mit der eingetragenen Partnerschaft möglich ist. Sie wollten uns hier vorführen und zeigen, dass das neue Wohnungseigentum gleichzeitig zu einer Aushebelung unseres Erbrechtes führt. Wir haben die gemeinsame Wohnungseigentumsbegründung ermöglicht, ohne die von Ihnen getragenen Absichten mitzumachen. – Das war der Punkt, an dem Sie abgesprungen sind, denn es wäre Ihnen durchaus möglich gewesen, den Abänderungsantrag innerhalb von 36 Stunden zu lesen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist auch Folgendes festzuhalten. Aus einer gemeinsamen Eigentumsbegründung gleichzeitig Eintrittsrechte im Mietrecht abzuleiten, halte ich rein rechtlich für absurd. Wenn ich heute gemeinsam mit jemandem ein Auto erwerbe – was ja möglich ist –, dann kann man daraus ja nicht die Eintrittsmöglichkeit in einen Auto-Leasingvertrag ableiten. Das sind doch zwei völlig verschiedene Institutionen: Das eine ist Eigentum, das andere ist Miete, und dabei wird es auch bleiben.

Der dritte Punkt, die Substandardwohnung, wurde bereits erwähnt. Ich weiß, Eigentum soll nach Möglichkeit mies gemacht werden und vor lauter Schutz gar nicht gebildet werden können. (Abg. Bures: Also so absurd!) Warum sollen junge Leute, die wenig Geld haben, nicht die Möglichkeit haben, etwas Billiges zu kaufen und das dann als Eigentümer selbst zu verbessern? – Das ermöglichen wir, und das ist meiner Meinung nach ein weiterer Fortschritt in diesem Gesetz. (Abg. Bures: So absurd!)

Der letzte Punkt betrifft das Vorratseigentum. Das hat tatsächlich mit dem WGG zu tun, bei dem wir ja in einer richtungsweisenden Novelle erst im vergangenen November die Eigentumsbegründung aus dem Bestand heraus zum Zweck der Wohnungsgemeinnützigkeit gemacht haben und sie mit dem Institut der Vorratsbegründung aus dem WGG-Bestand heraus erleichtern.

Insgesamt, davon bin ich überzeugt, werden unsere Wohnrechtsgesetzgebung – angefangen bei den Bundeswohnungen über das WGG bis hin zum Wohnungseigentumsgesetz – und unsere Wohnungspolitik mit diesen Erleichterungen den Trend zur Eigentumsbildung verstärken, und das ist ein Erfolgsweg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Warum verscherbeln Sie die BUWOG-Wohnungen?)

21.07


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