Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 214

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsschrift über Fragen der Erhaltung im Sinn des § 3 MRG

Der Nationalrat möge beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, im Rahmen seiner Serviceleistungen für die Bevölkerung eine Informationsschrift über Fragen der Erhaltung im Sinn des § 3 MRG (auf den der § 28 WEG 2002 verweist) aufzulegen und dabei – unter Heranziehung der Judikatur zum Begriff der "allgemeinen Teile des Hauses" und zum Begriff der "ernsten Schäden des Hauses" – insbesondere darauf einzugehen, wen die Erhaltungspflicht für welche Maßnahme trifft.

*****

Ich darf die Kollegen von der Sozialdemokratie einladen, über ihren Schatten zu springen und einem positiven Gesetz für die Wohnungseigentümer und für die Wohnwirtschaft ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die beiden soeben vorgetragenen Anträge, der Entschließungsantrag und der Abänderungsantrag, sind ausreichend unterstützt und weisen einen ausreichenden sachlichen Zusammenhang auf. Sie stehen daher mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

21.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Neudeck, in der Frage "positives Gesetz" scheiden sich die Geister. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Geister scheiden sich aber auch daran, Herr Bundesminister, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Ich mache Ihnen konkret keinen Vorwurf, ich frage Sie nur: Welche Lobbyisten haben sich in der ÖVP – Kollege Tancsits, Sie, genannt Wohnungssprecher – wirklich durchgesetzt? (Abg. Dr. Fekter: Die Eigentümer!)

Ich sage Ihnen, was dieses Gesetz in Wirklichkeit bedeutet: Es ist einerseits ein Lobbyistengesetz und andererseits ein Spekulantengesetz. Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen soll man nicht begründen können, insbesondere nicht an Substandardwohnungen und – ich betone das – auch nicht im Bereich der PKW-Abstellplätze! Ich sage Ihnen als Praktiker eines: Da werden wir in der Verwaltung die größten Probleme bekommen, weil einstimmige Entscheidungen kaum noch zu erzielen sein werden, weil nämlich diejenigen, die Wohnungseigentum an PKW-Abstellplätzen begründet haben, gar kein Interesse daran haben werden, an der gemeinsamen Willensbildung mitzuwirken. (Abg. Dr. Fekter: Wieso unterstellen Sie das?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP! Kollege Tancsits! Hand aufs Herz: Warum ist die so genannte Vorratshaltung gekommen? Sie ist nur deswegen gekommen – geben Sie es doch zu! –, weil der Finanzminister die Bundeswohnungen leichter verkaufen möchte. Es kommt zu einer Aushöhlung mietrechtlicher Bestimmungen, und das war der Kniefall der ÖVP und der Freiheitlichen Partei vor dem Finanzminister. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wohnungseigentumrecht gehört novelliert. Wir wären dafür gewesen. Herr Bundesminister! Hätte man uns eingebunden und hätten wir mitwirken können, dann hätten wir vielleicht zugestimmt. Aber auf diese Art und Weise kann man mit der größten Oppositionspartei nicht umgehen!


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