Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 217

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größte, was man von einem Gesetz erwarten kann: dass es verstanden wird und dass es auch in der Praxis anwendbar ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

21.11

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit diesem Wohnungseigentumsgesetz – und man kann es auf diesen einen Satz reduzieren – soll wieder einmal, und zwar durch den Abänderungsantrag, ein Gesetz beschlossen werden, das in dieser Formulierung nicht in Begutachtung gegangen ist, sodass die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Bedenken einzubringen und mögliche Auswirkungen aufzuzeigen, weil eben das vorliegende Gesetz gravierend von der ursprünglichen Vorlage abweicht.

Es gibt darin aber durchaus einige positive Aspekte. Wir werden zum Beispiel der Bestimmung, dass nun das Wohnungseigentum auch von Partnerschaften erworben werden kann, gerne zustimmen. Positiv ist auch, dass zum Beispiel Verwalter bereits nach drei Jahren gekündigt werden können, dass es Sanktionen gegen Hausverwalter gibt, die die Verwaltung mangelhaft ausführen, dass ... (Abg. Neudeck: ... nicht nach drei Jahren! Das haben Sie nicht mitgekriegt!)  – Vielen Dank, Herr Kollege! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das konnte man ...!)  – Können Sie es nicht aushalten, dass wir auch positive Aspekte dieses Gesetzes aufzeigen?

Positiv ist auch, dass Zahlungen der Wohnungseigentümer auf einem Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verbuchen sind. Ich finde es auch gut, dass Hausversammlungen durch den Hausverwalter verpflichtend durchgeführt werden müssen. – Das wäre einmal auf der Habenseite anzuführen.

Aber wie schauen die Fußangeln aus, die in diesem Gesetz enthalten sind? – Es ist ganz klar, dass erstens die Spekulation mit Substandardwohnungen erleichtert wird. (Abg. Burket: Keine Ahnung!) Die Leidtragenden sind die einkommensschwächeren Mieter und Wohnungssuchenden. Es wird einen schlechteren Kündigungsschutz geben, und zwar durch die zwingende Begründung von Wohnungseigentum und vorläufigem Wohnungseigentum bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.

Es kommt zu Verschlechterungen bei der Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, weil vorgesehene Schutzbestimmungen wieder entfernt wurden, und zu Verschlechterungen des Anspruches des Miteigentümers auf Rechnungslegung. (Abg. Neudeck: Jetzt sind wir noch bei den positiven Sachen?)  – Das ist eine unterschiedliche Betrachtungsweise.

Eines ist aber klar: Mit diesem Nacht-und-Nebel-Gesetz stärken Sie die Hausbesitzer, Sie stärken die Hausverwaltungen, und Sie schwächen die Wohnungseigentumsgemeinschaft, die Wohnungswerber und die Mitbewohner. Das ist mit uns nicht möglich, und deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

21.14

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Abgeordnete! Ich habe jetzt mit großer Verwunderung die Debatte verfolgt. Ich glaube, dass sich hier tiefe ideologische Gräben auftun, die schlicht unüberbrückbar sind.

Sie von der SPÖ gehen in Ihrem Welt- und Menschenbild von einem Menschen aus, der der permanenten Bevormundung bedarf. (Abg. Bures: So, wie Sie es gewohnt sind?) Ich bin der festen Überzeugung, es ist sehr wichtig, dass man zum Beispiel jungen Leuten die Möglichkeit gibt, einfacher ausgestattete Wohnungen im Eigentum zu sanieren. Während meiner Studienzeit haben viele meiner Freunde Mietwohnungen zuerst als Mieter saniert und mussten dann hoffen, sie erwerben zu können; auch in Eigentumsobjekten, die dann parifiziert wurden.


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