Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 225

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Hohes Haus! Der Vorschlag des Innenministeriums zu einem neuen Vereinsrecht ist eine unzumutbare bürokratische Belastung für die hunderttausend Vereine und daher absolut unbrauchbar! Das ist ein Schlag ins Gesicht der Tausenden Freiwilligen, die sich in den Dienst der Bevölkerung, der Gemeinden und des Landes stellen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Mühlbachler: Aber geh, Parnigoni, den Vortrag haben wir schon gelesen! Die Rede kannst du dir ersparen!) Diese Pläne sind absolut unzumutbar für die Arbeit der Tausenden Freiwilligen und daher völlig abzulehnen!

In allen westlichen Ländern versucht man, Vereinigungen zur Gemeinschaftsbildung zu fördern, und macht Programme für freiwillige und ehrenamtliche Sozialhilfeeinrichtungen. Im Gegensatz dazu werden in Österreich durch ein neues überreglementiertes Vereinsrecht zusätzliche bürokratische Hürden geschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Mühlbachler: Den Vortrag haben wir schon gehört!)

Meine Damen und Herren! Sie müssen sich vorstellen, meine Kollegen der SPÖ-Fraktion klatschen hier für einen Beitrag, der nicht von mir ist, sondern vom ehemaligen Landesparteisekretär der ÖVP Niederösterreich, dem damaligen Landtagsabgeordneten und heutigen Minister Dr. Strasser, der das damals sagte, als es einen Expertenentwurf zu einem neuen Vereinsrecht gab. Das war damals, Ende 1997, die Äußerung des Herrn Strasser. So ist das!

Und Herr Klubobmann Dr. Andreas Khol (Abg. Dr. Khol: Hier!) hat zur gleichen Zeit zum derzeit geltenden Vereinsrecht ausgeführt: Es ist ein schlankes Vereinsrecht, 31 kurze Paragraphen auf fünf Druckseiten. Dieses Vereinsrecht ermöglicht rasche Vereinsgründungen ohne viel Formalitäten durch initiative Bürger. Man braucht dazu weder einen Rechtsanwalt noch einen Steuerberater und hat in vier Wochen die Anerkennung als Verein in der Hand. (Abg. Mag. Mühlbachler: Noch schneller!)

Hohes Haus! Heute ist alles anders. Ein neues Recht muss her, und genau diese Vorlage weist jene Merkmale auf, die vor ein paar Jahren von Ihnen kritisiert worden sind. Dieser Text ist in Wirklichkeit für die kleinen Vereine völlig unbrauchbar, er ist viel länger, dreimal so lang wie das bisherige Gesetz. (Abg. Dr. Khol: 35 Paragraphen! – Abg. Schwarzenberger: Statt 31 Paragraphen 35! – Abg. Dr. Khol: Der Parnigoni kennt das nicht! – Abg. Schwarzenberger: Er hat es nicht gelesen!)

Dieses Gesetz ist so geregelt, dass die Vereine nicht frei sind, sondern sie müssen in Zukunft kollegiale Organe und Rechnungsprüfer bestellen. Dieses Gesetz beinhaltet komplizierte Rechnungslegungsvorschriften, sogar die Kleinstvereine müssen mehr als ein Kassabuch führen, und die Haftungsregelungen, die vorher klar in der Rechtsprechung definiert waren (Abg. Dr. Khol: In der Rechtsprechung!), sind heute völlig unklar geblieben.

Daher, meine Damen und Herren (Abg. Großruck: Ablehnung! Daher lehnen Sie ab!): In der Summe ist für die SPÖ nicht einsichtig, welche Vorteile ein solches Gesetz bringen soll, zumal das Vereinsleben in Österreich ja hervorragend funktioniert. Wir lehnen diese Regierungsvorlage daher ab, vor allem auch, weil viele kleine Vereine dagegen aufgetreten sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber, Hohes Haus, die Zeit drängt. Da vor allem die Vereine, die für unsere Gesellschaft und insbesondere auch für einen funktionierenden Zivildienst unverzichtbar sind, von der aktuellen Problematik rund um die Verpflegung von Zivildienst-Leistenden in Österreich betroffen sind, bringe ich einen Entschließungsantrag auf Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG)

Der Nationalrat wolle beschließen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite