Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 230

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geklärt, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich: Weniger Freiheit nicht mit uns! (Beifall bei den Grünen.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.

22.03

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Erstens hat Herr Abgeordneter Kiss behauptet, Herr Wiesinger hätte dies und jenes gesagt. – Tatsache ist, dass es keinen Herrn Wiesinger, sondern nur einen Herrn Weninger gibt. (Abg. Dr. Jarolim: Das zeigt die "profunde" Kenntnis!)

Zweitens: Herr Abgeordneter Kiss hat die Behauptung aufgestellt, der ÖGB verschleiere mit dieser heute in der Presse richtigerweise wiedergegebenen Tatsache irgendetwas gegenüber seinen Mitgliedern. – Richtig ist: Der ÖGB hält sich an alle österreichischen Gesetze.

Richtig ist: Der ÖGB veröffentlicht, im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen – das müssen Sie wissen! –, jährlich seine Bilanz!

Richtig ist genauso, dass der ÖGB auch weiterhin allen Rechnungslegungsvorschriften dieses Gesetzes entsprechen wird, und richtig ist außerdem, Herr Abgeordneter Kiss, dass der ÖGB so wie bisher in Ihrem Interesse als Mitglied – fragen Sie den Kollegen Neugebauer und fragen Sie nach dem Bundesvorstandsbeschluss vom 8. März! – nicht bereit ist, Streikfonds öffentlich darzulegen. Das ist in Ihrem Interesse. Seien Sie nicht Handlanger der Wirtschaft! (Beifall bei der SPÖ.)

22.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

22.05

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Vereine, die darin tätigen und vor allem die freiwilligen Mitglieder sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Sie leisten einen enormen Beitrag im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich. Das ist, wie ich glaube, eine Tatsache, die in diesem Hohen Haus unbestritten ist.

Es ist – wie ich annehme – auch unbestritten, dass diese Aktivitäten zu unterstützen und zu fördern sind, und das ist letztlich die Aufgabe des Vereinsrechtes und der dazu gehörenden Ge-setzgebung. Es ist ein Faktum, dass das Vereinsrecht aus dem Jahr 1951 resultiert, also über 50 Jahre alt ist und ganz wesentliche Bestandteile sogar aus dem Jahr 1867 stammen. (Abg. Dr. Jarolim: Oder aus 1938!)

Ganz im Gegensatz zur Frau Kollegin Stoisits bin ich der Meinung, dass sich die Voraussetzungen in diesen über 100 Jahren sehr wohl verändert haben und dass die Rahmenbedingungen nicht so optimal sind, wie sie von ihr dargestellt wurden. Mich persönlich – und nicht nur mich, sondern sehr, sehr viele Vereinsobleute – hat es nämlich bisher gestört, dass sie persönlich für den Verein zu haften hatten, und dieser Umstand war auch ein Grund dafür, dass sich manche Vereinsobleute in Bezug auf ihre Nachfolge sehr schwer getan haben.

Ich meine, Herr Kollege Parnigoni hat sich mit seinen Ausführungen zum Vereinsgesetz überhaupt total disqualifiziert. Er hat unsinnige Äußerungen dazu gemacht, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Es hat gerade auch von roter Seite, vom damaligen Innenminister Schlögl, zumindest einen Versuch gegeben, ein neues Vereinsgesetz zu machen, das viel umfangreicher war; aber er ist eben letztlich gescheitert.

Tatsache ist, dass auch Vereine – und leider passiert das immer wieder – durch verschiedene Gründe in die roten Zahlen kommen, etwa durch Fehleinschätzungen, Schlamperei, durch eine Pleite des Hauptsponsoren und so weiter. Daher finde ich es sehr gut, dass das neue Gesetz dieses finanzielle Risiko von Funktionären reduziert und es nicht verkompliziert. – Ich glaube,


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