Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 231

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dass das in Zukunft ein wesentlicher Faktor wird: Wir werden uns leichter tun, weil das einfach die Rechtssicherheit in diesem Bereich stärkt.

Ich finde es auch gut, dass die Vereinsgründung in Zukunft billiger und einfacher wird, dass der Fristenlauf verkürzt wird und Mehrgleisigkeiten abgebaut werden. Weiters ist es meiner Meinung nach gut, dass es für Vereine ein Zentrales Melderegister gibt, denn das wird der Übersichtlichkeit hinsichtlich der mehr als 100 000 Vereine dienen.

Außerdem ist es auch gut, dass bei großen Vereinen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 1 Million € Umsatz aufzuweisen haben, in Zukunft eine Rechnungslegungspflicht bestehen wird. Ich frage Sie: Warum denn nicht? – Das ist vor allem auch dann gut, wenn man öffentliche Subventionen kassieren will.

Als "Totengesänge" hat ein Journalist die Oppositionsäußerungen zum Vereinsgesetz bezeichnet. – Es ist dies auf alle Fälle eine Panikmache, und es sind dies Unwahrheiten. Es gibt nicht mehr, sondern weniger Bürokratie. Es gibt nicht strengere Haftungsregelungen, sondern sichere Haftungsregelungen. Und es gibt keine enormen Verschlechterungen, vor allem nicht für kleine Vereine. Das Gegenteil zu behaupten ist einfach die Unwahrheit!

Das lässt für mich eigentlich nur einen Schluss zu: Man hat die kleinen Vereine, die mit Kettenbriefen auf die neue Situation zu reagieren versucht haben, einfach falsch informiert: Man hat von Seiten der Opposition wieder einmal Panikmache pur betrieben, und das ist meiner Meinung nach nicht gut. Vielleicht hat die Opposition wirklich Gründe, irgendetwas zu verheimlichen. – Wir haben das nicht! Wir wollen, dass offen gelegt wird, und wir wollen natürlich, dass auch im Bereich des ÖGB offen gelegt wird. Es kann ja kein Zufall sein, dass ausgerechnet mit dem Inkrafttreten des neuen Vereinsrechts der ÖGB jetzt eine Stiftung für seinen Solidaritätsfonds gründet!

Ich glaube, dass all das – und vor allem die Argumentation der Opposition, die sich in diesem Fall so gewunden hat – Bände spricht. Von Seiten der Regierung muss man dazu nichts weiter sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Leikam. )

22.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Jarolim. Er hat das Wort.

22.10

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Frau Kollegin Haller, ganz kurz zu Ihnen: Ich möchte Ihre Ausführungen nicht weiter kommentieren. (Abg. Dr. Grollitsch: Warum? – Abg. Haller: Jetzt werden Sie wieder Unwahrheiten verbreiten!) Ich möchte zu Ihrem Hinweis, dass die Haftung verbessert worden sei, nur sagen: Ich glaube, dass Sie den Entwurf nicht wirklich gelesen haben. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich vorher anzusehen, worüber Sie hier sprechen.

Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Vereinsverhinderungsgesetz, das aus meiner Sicht eine Art ständestaatlichen Geist atmet. (Abg. Kiss: Sie sind wohl verrückt! Das ist ja unglaublich! Herr Präsident! Er spricht vom Ständestaat! Wo sind wir denn?) Wenn wir letztes Jahr von Herrn Abgeordnetem Khol gehört haben, dass das das "Jahr der Freiwilligen" sei, dann können wir jetzt eigentlich von einem "Jahr der Verhöhnung der Freiwilligen" sprechen, Herr Kollege Kiss, denn das ist das Einzige, was diesem Gesetz tatsächlich zusteht.

Herr Minister Strasser – damals war er noch nicht Minister – hat wortwörtlich zu einem Entwurf erklärt, der nicht dem jetzigen entsprochen hat und wesentlich moderater war:

Das ist ein Schlag ins Gesicht der Tausenden Freiwilligen, die sich in den Dienst der Bevölkerung, der Gemeinden und des Landes stellen. Die Volkspartei Niederösterreich wird alles unternehmen, um diesen Bürokratieauswuchs zu verhindern. – Zitatende. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Ich glaube, das ist eine Charakterfrage. Ich verstehe das, was hier jetzt vorliegt, im Lichte


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