Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 232

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dessen, was Sie damals gesagt haben, Herr Minister, nicht ganz! (Abg. Kiss: Herr Präsident! Dieser Vergleich ist unglaublich!)

Es ist dies keine Entrümpelung, sondern eine "Verrümpelung"! Es ist dies keine Erleichterung der Gründung, sondern es wird eigentlich etwas vorgegaukelt, und letztlich ist es eine Verhöhnung, denn diese Vier-Wochen-Frist kann nun ohne jegliches Rechtsmittel um zwei weitere Wochen verlängert werden. – Was daran eine Vereinfachung sein soll, weiß ich nicht!

Meine Damen und Herren! Sie können mir doch nicht im Ernst erklären, dass es ein Fortschritt sein soll, dass jeder Verein mindestens zwei Rechnungsprüfer haben soll! (Zwischenruf der Abg. Haller. ) Das ist ja absurd! Im Großen und Ganzen zeigt sich, dass die Verhaltensweise, Herr Minister Strasser, die Sie bei den Zivildienern an den Tag gelegt haben – insofern hätte ich es schon für vernünftig erachtet, dass das hier mit entschieden wird –, in diesem Gesetz weiteratmet! – Wir werden sicherlich nicht müde werden, die Bevölkerung daran zu erinnern, wem sie dieses Gesetz eigentlich zu verdanken hat, wenn sie dahinter kommt, was dieses Gesetz wirklich für sie bedeutet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Er hat das Wort.

22.13

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Über 100 000 Vereine in Österreich sind Grundlage für vieles, was im öffentlichen Leben funktioniert und die Eigenverantwortung in unserem Land insgesamt stärkt. Unsere Vereine bieten Rückhalt und Absicherung für viele Bürger. Und um in Zukunft den Stellenwert der Vereine zu erhalten, aber auch auszubauen, brauchen wir ein neues Vereinsgesetz, welches den Ansprüchen und den Anforderungen dient.

Das Vereinsgesetz aus dem Jahre 1951 brachte viel Bürokratie, rechtliche Unsicherheit und Haftungen, welche nicht zumutbar waren. Ich persönlich durfte viele Vereine gründen, und es war immer schwierig, dem Ganzen zu entsprechen: Nichtuntersagung, Hin- und Herschicken von Statuten und vieles andere mehr.

Heute ist verwunderlich, dass die Opposition zwar in Aussendungen Kritik übt, definitiv aber keine Gründe und Fakten nennen kann, die gegen dieses Vereinsgesetz sprechen. Sie machen mit Aussendungen Panik, es werde keine Zeltfeste mehr geben, die Vereine müssten wieder um ihre Existenz fürchten und so weiter.

Ich will einmal ganz klar sagen: Das Vereinsgesetz ist in seiner Fassung etwas länger, aber leichter lesbar und durchschaubar. Die Vereinsgründung wird von sechs auf vier Wochen beschleunigt. Es gibt eine Verfahrenskonzentration bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Man muss die Statuten lediglich einfach statt bisher dreifach beibringen. Der erste Vereinsregisterauszug ist gebührenfrei, die Haftung des Obmanns wird dem einer GmbH angeglichen. An dieser Stelle muss ich ganz offen sagen: Um Obmänner und Funktionäre zu bekommen, brauchen wir eine klare Regelung: Privat ist privat und Verein ist Verein!

Die Politik und unsere Koalition wollen auch in Zukunft die Vereine fördern. Das neue Vereinsgesetz ist ein Beitrag dazu, soziale und gesellschaftliche Ausgewogenheit zu sichern, die Eigenverantwortung der Vereine in Zukunft aufrechtzuerhalten und insgesamt die Rahmenbedingungen zu erfüllen, um dem Auftrag der Vereine nachzukommen.

Es muss keine Existenzangst für die Vereine geben! Es ist alles in Ordnung, und es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, welche den Vereinen auch in Zukunft das Überleben sichern. Das neue Vereinsgesetz erfüllt diese Anforderungen: Es gibt weniger Bürokratie und mehr Dienstleistung, und dies ist Grundlage für ein modernes, buntes, vielfältiges Vereinsleben in Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.


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