Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 250

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einem oder mehreren Vereinen. Viele ehrenamtliche Funktionäre und Freiwillige engagieren sich in ihrer Freizeit in einem Verein. Über 100 000 Vereine und deren Mitglieder sind eine tragende Säule des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Österreich. Daher ist es unserer Bundesregierung im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung ein Anliegen, gerade die engagierten und für die Gesellschaft unverzichtbaren Vereine und deren Funktionäre von unnötigem Ballast und Bürokratie zu befreien. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Entrümpelung und Vereinfachung unseres Vereinsgesetzes, das zum Teil noch aus dem Jahr 1867 stammt, ist dafür ein zentraler Ansatzpunkt. Unser Herr Bundesminister Strasser und Bundesminister Böhmdorfer haben drei Monate lang mit den Vereinen via Internet im Dialog viele Änderungs- und Verbesserungsvorschläge in das neue Vereinsgesetz eingearbeitet. Das Endprodukt bietet praxisorientierte Bestimmungen zur Förderung und Stärkung unseres Vereinswesens und vor allem Rechtssicherheit für die Funktionsträger in den Vereinen. Künftig werden Verwaltungsabläufe gekürzt werden. Im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips ist die Bezirkshauptmannschaft Ansprechpartnerin für die Vereine. Alle Vereine werden in einem zentralen EDV-gestützten Vereinsregister aufgenommen und geführt.

Als wirkliche Sicherheit für ehrenamtliche Funktionäre und deren Familien ist die Neuregelung der Haftungsfrage zu werten. Bisher haftete der Obmann oder die Obfrau mit dem gesamten Privatvermögen, mit dem neuen Vereinsgesetz ist dies endlich Vergangenheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser neues modernes Vereinsgesetz bringt unbürokratische und bürgernahe Hilfe für über 100 000 Vereine in Österreich. Ich bin stolz darauf, dass die Vereine mit ihren vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern auch im 21. Jahrhundert eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft darstellen und mit den zigtausend ehrenamtlich geleisteten Stunden einen unbezahlbaren Beitrag für Österreich leisten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. Er hat das Wort.

23.28

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Gelegenheit, am Ende dieser Debatte ein wenig zu resümieren.

Mir ist es wie dem Kollegen Miedl gegangen: Ich habe tatsächlich vergebens darauf gewartet, dass die Drohungen der Opposition in ihrem Kettenbrief hier sachlich untermauert werden. Und in der Tat habe ich in der Diskussion mit den Vereinen draußen – und ich bin bei sieben solchen nicht viermal Obmann, Kollege Miedl! – keine auch nur annähernd die Kritik rechtfertigende Passage in diesem Gesetz vorgefunden.

Aber ich glaube, die Welt dreht sich einfacher, als wir es hier vermuten. Kollegin Bures hat beklagt, dass die Portogebühr nicht angeglichen wurde, was in einem Vereinsgesetz einfach nicht passieren dürfe. – Damit hat sie offenbar gemeint, dass sie rund 744 541 S für ihr Rundschreiben an alle Vereine ausgegeben hat. Und das nächste Rundschreiben an alle Vereine, dass dieses Gesetz widerwärtig und schlecht ist und sie im Sinne der Argumentation treffen wird, liegt natürlich schon vorbereitet in der Lade und wird in Kürze hinausgehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Stoisits hat beklagt, dass die Gestaltungsautonomie gefährdet sei. Möglicherweise hat sie den ihr nahe stehenden Verein vom Kirchwegerhaus gemeint und dass dort vielleicht die Gestaltungsautonomie ein wenig eingeschränkt ist, weil man den Herrschaften mit diesem Gesetz, das mehr Transparenz bringt, vielleicht etwas auf die Finger schauen kann. – Das ist denkbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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