Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 251

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Herr Parnigoni geißelt die Prüfungspflicht. Aber es ist klar, dass jemand, der aus dem Dunstkreis von "Euroteam" stammt, eine Prüfung nicht wollen wird! Dass hier ein Zusammenhang evident und damit die Aversion begründet ist, das liegt auch auf der Hand.

Herr Präsident Verzetnitsch hat sich hier nicht als Redner, sondern als Richtigsteller eingefunden, und ich meine, es ist bemerkenswert, dass der größte Vereinspräsident der Republik zu diesem Thema nicht als Redner spricht. Das hat aber sicherlich etwas damit zu tun, dass genau das, was unterstellt wurde, dass man nämlich die Kurve in eine Stiftung kratzt, einen Zusammenhang mit diesem Gesetz hat.

Meine Damen und Herren! Ich meine zusammenfassend: Wir können Sie nicht daran hindern, dass der vorbereitete Brief an alle Vereine hinausgeht, aber ich bin ganz sicher, dass sich auch dieses Schreiben wie das erste als das entlarvt, was es letztlich ist: Es handelt sich lediglich um Unterstellungen und wieder Unterstellungen, denn niemand der ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre ist durch dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen werden, tatsächlich betroffen, sondern in erster Linie erleichtert und entlastet. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 990 der Beilagen.

Hiezu hat Frau Abgeordnete Mag. Wurm einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Mainoni und Dr. Fekter ebenfalls einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen.

Frau Abgeordnete Mag. Wurm hat einen Abänderungsantrag zu § 5 Abs. 3 eingebracht. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Teil der Vorlage in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte jene, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Dieser Teil in der Fassung der Regierungsvorlage ist mit Mehrheit angenommen.

Frau Abgeordnete Mag. Wurm hat auch einen Abänderungsantrag zu § 5 Abs. 4 eingebracht. Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen bitten. – Der Antrag findet keine Mehrheit.

Die Abgeordneten Mag. Mainoni, Dr. Fekter haben einen Abänderungsantrag zu § 5 Abs. 4 eingebracht, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des § 5 Abs. 4 in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das wird mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Frau Abgeordnete Mag. Wurm hat einen Zusatzantrag zu § 5 Abs. 5, § 11 sowie § 14 Abs. 2 und 4 eingebracht, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.


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