Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 252

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Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage. Ich bitte im Falle der Bejahung um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile in der Fassung der Regierungsvorlage samt Titel und Eingang. Ich ersuche im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass diese Teile des Gesetzes in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen sind.

Ich schlage vor, dass wir sofort die dritte Lesung vornehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt verhandelt.

14. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (960 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (1058 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (961 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001) (1059 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 14 und 15.

Die Abgeordneten Wattaul und Fink wünschen nicht, von ihrem Recht als Berichterstatter Gebrauch zu machen.

Wir gehen daher gleich in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort. – Bitte.

23.35

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die uns vorliegenden beiden Novellen betreffen Verkehrsfragen.

Eine Novelle betrifft das Bahnhochgeschwindigkeitsnetz, und deswegen werde ich jetzt auch besonders schnell reden. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Grundsätzlich handelt es sich hiebei um eine EU-Rechtsanpassung. Wir werden dieser zustimmen, obwohl einige Fragen offen bleiben, zum Beispiel die Frage, warum man ins Beiblatt einerseits schreibt, dass Kosten nicht zu erwarten sind, andererseits aber feststellt, dass Stellen geschaffen werden müssen. – Eine von diesen beiden Feststellungen kann also auf keinen Fall stimmen!

Zweitens halte ich die Verlagerung der gesamten Agenden dieses Gesetzes auf die Bezirksverwaltungsbehörde für falsch. Im Ausschuss hat nämlich der befasste Beamte auf meine entsprechende Frage geantwortet, dass bei den Verfahren selbst die Beamten die gleichen bleiben, jedoch eine gewisse Reisetätigkeit zu erwarten sei. Das halte ich für keine sehr erfolgreiche Verwaltungsvereinfachung! – So viel zur Eisenbahngesetz-Novelle betreffend die Hochgeschwindigkeitsstrecken, die Anpassung des Netzes und die Voraussetzungen dafür.

Anders verhält es sich bei der Kraftfahrliniengesetz-Novelle. Dieses Gesetzeswerk staubt schon ziemlich aus allen Paragraphen, wenn man daran schüttelt, und das war und ist nach wie vor unsere Kritik daran. Es ist mit dem ÖPNRV-Gesetz weder in Deckung noch in Übereinstimmung


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