Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 259

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Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird, in 960 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Dies ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung ebenfalls einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend die Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001 in 961 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Die Beschlussfassung erfolgt in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Stimmenmehrheit in dritter Lesung beschlossen.

Diese Abstimmungen sind beendet.

16. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (748 der Beilagen): Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken (1056 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

0.04

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Regierungsvorlage beinhaltet eine Vereinfachung beim Abkommen zwischen Österreich und Italien in luftfahrrechtlichen Verfahren bei Ambulanzflügen. Insgesamt geht es darum, dass verunglückte Menschen rascher und effizienter heimgeholt werden können. Dazu dient dieses Abkommen.

Zwischen Österreich und Italien besteht seit 1991 ein Abkommen. Durch dieses Zusatzabkommen wird die Benützung von Außenlandeplätzen mit Luftfahrzeugen geregelt. Diese können dann Flächen benützen, die dies auch erlauben, das heißt, sie können im Prinzip überall landen, wo es möglich ist.

Vielleicht noch ein interessanter Beitrag: Am 14. Mai 1956 kam zum ersten Mal eine Flugrettung des Innenministeriums zum Einsatz. Zwischen 1983 und 1990 entstand ein bundesweites Hubschrauber-Rettungssystem. Insgesamt wurden von 1956 an 65 000 Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen geborgen. Ein Einsatz kostet rund 20 000 S, das sind rund 1 500 €.

Es ist dies insgesamt eine Regelung und ein Abkommen, das Menschen nützt und vor allen Dingen hilft, so wie auch das Sozialstaatsvolksbegehren – von 3. bis 10. April – für Sicherheit und soziale Gerechtigkeit steht. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (Abg. Großruck: ... auch nach


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