Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 142

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strom betragen zwischen 4,72 Cent und 16 Cent pro Kilowattstunde. Das Verhältnis macht also 1 : 4 aus, je nach Bundesland und Tarifsituation. 1 : 4 beträgt der Unterschied zwischen billigstem und teuerstem Einspeistarif. Daran erkennen Sie auch, wie uneinheitlich die Situation ist. Ein einheitliches Energieeinspeisungsgesetz nach dem Vorbild Deutschlands wäre ein schlagkräftiges Instrument, um gerade die erneuerbare Energie in Österreich massiv zu fördern.

Ein anderes Beispiel: Auch bei der derzeitigen Besteuerung der fossilen Energieträger, Herr Bundesminister, sind wir Schlusslicht. Österreich ist da eindeutig Schlusslicht. Zum Beispiel werden in Österreich 1 000 Liter Heizöl mit 69 € besteuert, in den Niederlanden mit 139 €, in Schweden dreimal so hoch und in Dänemark viermal so hoch besteuert. All das sind Mitglieder der Europäischen Union, Sie können also nicht sagen, dass es da um eine mögliche Wettbewerbsverzerrung ginge.

Herr Bundesminister! Es gibt ein breites Bündel von Maßnahmen, von dem Sie nicht gesprochen haben. Ich würde mir erwarten, dass auch in Ihrem Bereich, zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energie, massive Neuimpulse zu spüren sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Runterlesen vom Papier! – Abg. Heinzl  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Dann passen Sie gut auf! Ihnen muss man es eh dreimal vorlesen, damit Sie es verstehen, Herr Westenthaler! – Abg. Ing. Westenthaler: Lesen aus dem Evangelium!)

17.36

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Bereits im März 1985, also genau vor 17 Jahren, wurde in Villach die erste Klimakonferenz abgehalten, deren Höhepunkt die Unterzeichnung des Wiener Übereinkommens (Abg. Ing. Westenthaler: "Meine sehr geehrten Damen und Herren!" hat er sogar am Zettel! "Hohes Haus!" aber auch!) zum Schutz der Ozonschicht war und im Rahmen der auch der Boden für die Klimarahmen-Konvention der Vereinten Nationen aufbereitet wurde. 1992 in Rio de Janeiro ist der Vertrag dann unterzeichnet worden.

Damals wurden die wichtigen Grundsteine für den internationalen Klimaschutz gelegt, der mit dem Protokoll von Kyoto das erste Mal einen international verbindlichen Rahmen erhalten hat, das nun zur Ratifizierung diesem Plenum vorliegt.

Es ist nun zehn Jahre seit Rio de Janeiro her, dass eine internationale Übereinkunft erzielt wurde, wonach die Industriestaaten bis zum Jahr 2000 ihre Treibhausgas-Immissionen auf dem Niveau von 1990 stabilisiert haben sollten.

Als Mitte der neunziger Jahre dann bekannt und ruchbar wurde, dass praktisch alle Industriestaaten mit Ausnahme der vom wirtschaftlichen Zusammenbruch betroffenen Reformstaaten dieses Ziel verfehlen werden, waren es vor allem die Vereinigten Staaten unter Präsident Clinton und Vizepräsident Gore, die in Kyoto auf die Verabschiedung einer völkerrechtlich verbindlichen Übereinkunft der Immissionsreduktion von Treibhausgasen drängten.

Wirtschaftliche Analysen deuten mittlerweile darauf hin, dass die Umsetzung des Protokolls die Vereinigten Staaten am meisten kosten wird. Diese Analysen zeigen aber auch, dass eine Nichtumsetzung des Protokolls auf wirtschaftlicher Ebene vor allem die Europäische Union treffen würde. Was es in Österreich etwa bedeuten würde, sehr geehrte Damen und Herren, wenn beispielsweise der Wintertourismus auf Grund von Schneemangel Schaden erleiden würde, brauche ich hier wohl nicht extra zu erwähnen.

Von österreichischer Seite nahm der damalige Umweltminister Bartenstein 1997 in Japan teil, und er hatte sich die Ziele sehr hoch gesteckt. Österreich sollte eine 20- bis 25-prozentige Reduktion der Treibhausgasimmissionen in Kyoto zusagen, die Aufpasser der Industriellenver


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