Die Einhaltung dieser Standards, aber auch das gemeinsame Bekenntnis zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in diesen Belangen ist unumgänglich. Dazu gehört aber meiner Überzeugung nach auch, dass alle Staaten, die der europäischen Wertegemeinschaft angehören wollen, moralische Verantwortung für historisches Unrecht übernehmen müssen. So wie Österreich sich seiner historischen Verantwortung stellt, müssen das auch unsere nördlichen und östlichen Nachbarländer tun.
Ein anderer Aspekt, der in diesem Entschließungsantrag deutlich zum Ausdruck kommt, ist die aktive internationale Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Institutionen zur weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte. Der auf der Wiener Menschenrechtskonferenz von den Vereinten Nationen bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und wechselseitigen Abhängigkeit der Menschenrechte muss Rechnung getragen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Dazu sind permanente multi- wie bilaterale Kontakte genauso notwendig wie das Engagement in internationalen Organisationen. Oftmals sind es natürlich nur mahnende Worte in einer gemeinsamen Entschließung oder einer UN-Resolution, die auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen hinweisen und zum Schutz der Menschenrechte auffordern.
Wenn diese Worte von vielen Menschen, von vielen Staaten und internationalen Organisationen getragen werden, üben sie doch immer häufiger jenen Druck aus, der notwendig ist, um die Menschenrechtssituation auf der Welt zu verbessern.
Ich möchte hier auch auf die nun tagende 58. UN-Kommission für Menschenrechte in Genf verweisen, bei der unsere Außenministerin Benita Ferrero-Waldner anwesend war und gestern auch eine fulminante Rede gehalten hat. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)
Am Beispiel der Lage in Afghanistan und der jahrzehntelangen Missachtung der Menschenrechte im Nahen Osten erläuterte unsere Außenministerin die Notwendigkeit der UN-Kommission, wie wichtig es sei, über die Ursachen des Terrorismus nachzudenken und gerade im Nah-Ost-Konflikt mit einer Stimme zu sprechen, die die klare und eindeutige Botschaft enthält, dass dauerhafter Friede nur durch die Einhaltung der Menschenrechte funktionieren könne.
Bundesministerin Ferrero-Waldner brachte in diesem Zusammenhang auch zwei Resolutionsentwürfe Österreichs ein, die den Minderheitenschutz und den Schutz von Binnenflüchtlingen zum Inhalt haben.
Die österreichische Menschenrechtspolitik engagiert sich sowohl national als auch international für die Menschenrechtsbildung, für die wirksame Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, für den Schutz von Minderheiten, für die Abschaffung der Todesstrafe, für das Unterbinden von Menschenhandel und die Situation intern vertriebener Personen.
Dabei setzt Österreich vor allem auf internationale Kooperation und auf Dialog. Nationale Alleingänge, obgleich sie oft auch wünschenswert wären und dem persönlichen Engagement von menschenrechtsaktiven Politikerinnen und Politikern entgegenkommen würden, bringen gerade in diesem so sensiblen Bereich oft sehr wenig und können manchmal mehr zerstören als aufbauen.
Mit dem heutigen gemeinsamen Entschließungsantrag agieren wir in diesem Sinne höchst verantwortungsvoll und setzen zudem ein erfreuliches Zeichen der Solidarität mit der Einhaltung von Menschenrechten.
Ein wesentlicher Bereich der Menschenrechtspolitik ist meiner Überzeugung nach aber auch die Menschenrechtsbildung. Menschenrechtserziehung ist eine wesentliche Investition in die globale Zukunft, denn das Verständnis für die Wahrung der Menschenwürde beginnt nicht erst bei den gesetzlichen Bestimmungen in einer demokratischen Rechtsordnung – diese ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Menschenrechte –: Das Verständnis für