Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 161

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Und im Übrigen sagt man, es ist nicht erforderlich, wie in einem Strafverfahren, dass man nachweist, dass sie etwas angestellt haben, und im Zweifel gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" – nein, es genügen gerüchteweise Berichte von irgendwelchen Diensten, um Todesurteile zu fällen. – Das sind schon Dinge, die man nicht ganz vergessen sollte, auch wenn wir vielleicht nicht viel bewegen können auf diesem Sektor.

Es gibt in diesem Bereich, der von unerhört großer Wichtigkeit ist – vielleicht wichtiger als mancher kleinere wirtschaftliche Erfolg da oder dort –, unglaublich viel zu tun. Es zu unternehmen, bedarf einer nicht erlahmenden Ausdauer und Geduld, aber vor allem auch eines gewissen Mutes, sich nicht nur irgendwelche Nebochanten als Gegner auszusuchen, sondern sich dort entsprechend bemerkbar zu machen, wo die Mächtigen dieser Welt zu Hause sind.

Wir Freiheitlichen – davon bin ich überzeugt – und auch ich selber werden auf diesem Sektor nicht nachlassen, nicht zurückgehen und nicht zurückstehen – nicht um einen halben Millimeter! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

18.55

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mögen wir auch in vielen Fragen unterschiedlicher Meinung sein: Der internationale Schutz der Menschenrechte soll allen hier im Parlament vertretenen Parteien ein gemeinsames Anliegen sein. So freut es mich ganz besonders, dass wir es letztendlich nach einem über fünfmonatigen Diskussionsprozess geschafft haben, in einem Vier-Parteien-Antrag den internationalen Schutz der Menschenrechte als gemeinsames parlamentarisches Anliegen zu formulieren. Es waren harte, aber durchaus faire Gespräche, die stets von unserem gemeinsamen Ziel geprägt waren, die Menschenrechtspolitik aus dem Parteienstreit herauszuhalten. Besonders in der Menschenrechtspolitik geht es darum, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen. Da darf Parteitaktik keinen Platz haben.

Die internationale Einhaltung der Menschenrechte erweist sich oftmals als gar nicht so einfach. Obgleich es für uns unverständlich ist, gibt es leider nach wie vor viele Länder und Regierungen in der Welt, für die die Menschenrechte und deren Einhaltung nicht zu den wichtigsten Zielen zählen. Da ist viel Fingerspitzengefühl vonnöten, will man auch nur in Ansätzen erfolgreich sein. Ein einzelner Staat oder gar ein einzelner Politiker ist da machtlos.

Eine Verbesserung der Menschenrechtssituation ist nur dann zu erwirken, wenn Europa, wenn die Vereinten Nationen gemeinsam auftreten. Daher ist es auch so wichtig, dass Österreich mit einer Stimme spricht, dass alle politischen Parteien gemeinsam mit der Regierung einhellig an der Umsetzung der Menschenrechte aktiv mitwirken.

Mit dem heutigen Entschließungsantrag beweisen wir Österreich, aber auch Europa, dass wir das Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte abseits von Parteitaktik sehr ernst nehmen.

Kollege Posch, ich bedanke mich dafür, dass du bereit warst, den gemeinsamen Antrag mitzutragen, aber ich war ein bisschen erstaunt über einige deiner Aussagen.

Der Vier-Parteien-Antrag umfasst eine Reihe von wichtigen Fragen, die im Menschenrechtsausschuss umfassend diskutiert wurden. Ich möchte zuallererst den vor allem auch für unser Land so wichtigen Prozess der Osterweiterung ansprechen.

Beim Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 wurden verbindliche Kriterien für die Beitrittskandidatenländer aufgestellt, wonach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten verwirklicht sein müssen, um der Europäischen Union überhaupt beitreten zu können.


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