Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 164

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Frau Ministerin, Sie erinnern sich sicherlich an die Diskussion um die Frage der Anerkennung des Massakers an der armenischen Bevölkerung als Genozid im Sinne der UNO-Definition, die Gegenstand eines Entschließungsantrags der Grünen war, und daran, dass Sie damals Ihre große Skepsis gegenüber einer Vorgangsweise, die die Grünen gerne gesehen hätten, zum Ausdruck gebracht haben.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es jetzt in diesem Vier-Parteien-Entschließungsantrag so, dass auch dieses Anliegen, nämlich die Tatsache, dass dem armenischen Volk Unrecht geschehen ist, Inhalt dieses Vier-Parteien-Entschließungsantrages ist.

Damit Sie sehen, meine Damen und Herren, wie weit dieses Spektrum geht: Es geht dabei von der Frage Massenmord, Massaker, Genozid nach UNO-Definition an den Armeniern bis hin zur Menschenrechtssituation in Tibet. Heute geht es aber auch – und darüber wird sicherlich noch Frau Kollegin Jäger sprechen – um die Frage der Verletzung von Menschenrechten von Frauen, in diesem Fall exemplarisch in Form eines Entschließungsantrages bezüglich des Irak.

Ich sage deshalb "exemplarisch", weil das nicht heißt, dass das Verständnis des Ausschusses dahin gehend ist, dass wir, wenn wir über ein Land und einen Entschließungsantrag diskutieren, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern weniger ernst nehmen! Nein! Mein Verständnis ist das nicht, und auch die Mitglieder des Ausschusses sind so engagiert, dass sie das in dieser Richtung keinesfalls akzeptieren würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum ist diese Frage – ich komme noch einmal auf die Menschenrechtskommission in Genf zurück – des internationalen Menschenrechtsschutzes gerade jetzt – das wurde schon einmal erwähnt – auch immer im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu sehen – und auch mit der Frage, ob der manchmal drastisch in der Phantasie gelebte, hoffentlich nur in der Phantasie gelebte, Kampf gegen den Terrorismus nicht auch mit der Einschränkung von Menschenrechten verbunden ist, ob dabei nicht fundamentale Rechte, nämlich Menschenrechte in Gefahr sind.

Ich meine, eine der Aufgaben Österreichs auch in der Menschenrechtskommission ist es, gerade darauf hinzuweisen. Und das wäre kein Verhalten, mit dem wir uns außerhalb der internationalen Reihe stellen würden, das zeigt schon die Tatsache, dass die UNO-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson, soweit ich den Medien entnehme, in ihrer Eröffnungsansprache ebenfalls genau auf diesen Umstand hingewiesen hat.

Ich möchte die Worte von Herrn Kollegen Ellmauer noch einmal wiederholen: Das ist eine Materie, die selbstverständlich aus billiger parteipolitischer Polemik herauszuhalten ist, um ein Ergebnis zu erlangen. Das heißt aber nicht, meine Damen und Herren, dass Opposition und Regierung, die naturgemäß in vielen Fällen unterschiedlicher Meinung sind, in ihrer Arbeit, im Einsatz für Menschenrechte im In- und Ausland, jetzt plötzlich in allen Fällen einer Meinung sein müssen. Ja, ganz im Gegenteil! Ich könnte, glaube ich, den Rest des Abends damit füllen, Ihnen exemplarisch zu zeigen, wo ich meine, dass Menschenrechte in Österreich tagtäglich und in Permanenz verletzt werden. (Abg. Dr. Krüger: Geh, geh!)

Das ist mir wesentlich festzustellen, bei aller Freude darüber, dass es gelungen ist, eine Seite von Formulierungen zu finden, die so etwas wie der Mindeststandard an gemeinsamem Verständnis internationaler Menschenrechtspolitik sind. Ich glaube, dass mit dieser Entschließung aller vier Parteien vor allem der Frau Bundesministerin in ihrer Arbeit – sie repräsentiert ja das Land nach außen – besonders gedient ist, weil sie sich darauf berufen kann, dass es im österreichischen Nationalrat so etwas wie einen Mindestkonsens gibt. Es wird ja eine Vielfalt von Themen in der Entschließung angesprochen: von der Frage der moralischen Verantwortung für historisch begangenes Unrecht bis hin zur Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, bis hin zur Frage des Schutzes der indigenen Völker, aber auch – und das ist wesentlich – zur Frage der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe.

Der Ausschuss hat ja schon einmal eine diesbezügliche Initiative ergriffen. Aber es geht nicht nur um die Todesstrafe, sondern auch um Folter, Verschwindenlassen, um politischen Mord


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