Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 44

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ter –, dass Herr Kollege Öllinger nach § 269 Strafgesetzbuch angezeigt wurde? (Abg. Schwemlein: Unschuldsvermutung, kennt ihr das?) Herr Kollege Öllinger! Ihr Verhalten hat nichts mit vermitteln zu tun. Für mich ist das vielmehr, "Öllinger ins Feuer zu gießen". (Abg. Schwemlein: Was soll diese "Namensverhunzung"? Eine Katastrophe!)

Für mich ergeben sich jetzt einige Fragen. Herr Minister, ich möchte Sie fragen, ob es richtig ist, dass das Veranstaltungsgesetz vorsieht, dass man nicht untersagen soll, wenn keine Untersagungsgründe vorliegen. Ist meine Interpretation des Veranstaltungsgesetzes richtig, dass die Polizei eine Veranstaltung genehmigen muss, wenn keine Untersagungsgründe vorliegen? Ist das Verhalten von General Schnabl wirklich mit dem Beamten-Dienstrechtsgesetz vereinbar? Hat Herr Abgeordneter Öllinger aus Ihrer Sicht vermittelt, oder hat er zusätzlich eskaliert? Welche Rolle hat aus Ihrer Sicht der SPÖ-Justizsprecher Dr. Jarolim bei dieser Gewaltdemonstration gespielt, der über das Verhalten der Exekutive später erschüttert war?

Herr Minister, ich frage Sie: Werden Anzeigen nach dem Verbotsgesetz erstattet? – Da hat es auch Parolen gegeben, die wir nicht wünschen, meine Damen und Herren! – Welche Anzeigen gibt es generell gegen Gewalt ausübende Demonstranten?

Meine Damen und Herren! Ein Wort zum Schluss: Wir von der ÖVP lehnen Gewalt von jeder Seite ab – egal, ob von links oder rechts. Sie von der SPÖ und von den Grünen sollten sich überlegen, ob Sie mit Ihrem Vorgehen und dem Vorgehen diverser Abgeordneter tatsächlich einen Beitrag zur Friedensstiftung und Friedenssicherung in diesem Land beitragen. Sie eskalieren, Sie provozieren und Sie tun diesem Land nichts Gutes! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstens stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Mertel am Ende ihrer Rede eingebracht hat, ordnungsgemäß unterfertigt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Zweitens stelle ich fest, dass wir in der letzten Präsidiale darüber Übereinstimmung erzielt haben, dass wir jede Art von Wortspielen mit Namen unterlassen. Das muss natürlich für alle 183 Abgeordnete und für alle Namen gelten. Ich bitte, das zu beachten und sich daran zu halten!

Drittens könnte es sein, dass mir das passiert, was schon öfters von der einen oder anderen Seite gemacht wurde, nämlich wenn jemand den Ruf zur Sache fordert, wenn der Wunsch besteht, ein aktuelles Thema zu debattieren, und eine Vorlage zum Anlass genommen wird, das zu tun. Ich bin in all diesen Fällen nach Möglichkeit so vorgegangen, großzügig zu sein und Debatten zuzulassen, weil es das Hohe Haus einfach braucht, dass man aktuelle Fragen debattiert, wenn nur irgendwie ein Zusammenhang gegeben ist. Ich glaube, dass man das in diesem Fall auch so sehen und auch so vertreten kann. Ich bin sicher, dass das Kollege Prinzhorn im Anschluss genauso handhaben wird. Das gilt auch für ähnliche und zukünftige Fälle.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Nur für das Protokoll: Der SPÖ-Klubobmann geht während einer laufenden Parlamentsdebatte zu einer Demonstration am Heldenplatz! Das ist Parlamentarismus ...! – Abg. Mag. Schweitzer: Die Gage zurückzahlen für den heutigen Sitzungstag! – Abg. Ing. Westenthaler: Es ist unglaublich, dass man während einer laufenden Sitzung demonstrieren geht!)

10.32

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Materie, die uns vorliegt, regelt etwas, in dem etwas durchaus Sinnvolles steckt, nämlich ein Mehr an Rechtsschutz. Jetzt haben wir nicht nur rund um den 13. April, sondern immer wieder eine wiederkehrende Art von Konfliktfällen. Es spricht vieles dafür, Beamte, gegen die Verfahren eingestellt werden oder die freigesprochen werden, auch finanziell in Schutz zu nehmen. Wie kommt jemand dazu, dass er oder sie privat für etwas finanziell gerade stehen muss, das er oder sie nicht begangen hat?


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