Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 58

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sozusagen schlichtend einzugreifen, weil Sie offensichtlich so gute Beziehungen zum Schwarzen Block haben und diese Leute offensichtlich auf Ihr Wort sehr viel geben.

Herr Abgeordneter Öllinger! Das ist auch bezeichnend, nämlich, dass es da offenbar eine sehr enge Verbindung von Ihnen in diesem Zusammenhang gibt.

Nun möchte ich eine Frage an den Klubobmann der grünen Fraktion, Herrn Professor Van der Bellen stellen. Herr Professor Van der Bellen! All das, was sich heute hier in der Diskussion wieder gezeigt hat und was wir schon zum wiederholten Male in diesem Hohen Haus zur Diskussion gestellt haben, hat schon damit zu tun, dass es offensichtlich in Ihrer Fraktion und bei den Abgeordneten Ihrer Fraktion absolut keine Sensibilität gibt, wenn es darum geht, sich von Gewalt ausdrücklich zu distanzieren, und zwar nicht nur verbal. Sie haben gestern sehr unwirsch reagiert, als Sie ein Journalist gefragt hat, wie das denn ist, und haben gesagt: Ich habe mich schon hundertmal von Gewalt distanziert, und wenn Sie wollen, dann tue ich es halt noch ein hundertunderstes Mal.

Herr Kollege Van der Bellen, das wird nicht reichen: Ein hundertunderstes, ein zweihundertunderstes, ein dreihundertunderstes Mal der verbalen Distanzierung wird nicht reichen, wenn Sie nicht entsprechend handeln und den Kollegen Ihrer Fraktion klarmachen, dass solche Aktionen in einem demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptabel sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das bürgerliche Tarnmäntelchen, das Sie sich umgehängt haben, wird eben sehr lückenhaft, wenn Sie solche Aktionen nicht glaubhaft und dauerhaft und nachhaltig unterbinden, wenn immer wieder führende Mitglieder Ihrer Fraktion bei solchen Ereignissen auftreten und daran mitbeteiligt sind. Wenn es sogar eine Anzeige gegen einen Ihrer Abgeordneten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gibt, dann haben Sie dringenden Handlungsbedarf. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Unglaublich!)

Ich glaube überhaupt, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, unterscheiden müssen zwischen Ihrer Freude an der Kritik an dieser Regierung – diese bleibt Ihnen völlig unbenommen, selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht, diese Regierung zu kritisieren, wann immer Sie es für richtig und notwendig erachten – und den gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen, denn es ist ganz sicher nicht so, dass sich die legitime Kritik an dieser Regierung in gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen niederschlagen muss. – Herr Kollege Gusenbauer hat irgendwann einmal im Zusammenhang mit den Donnerstags-Demonstrationen gesagt – und das habe ich mir gemerkt, weil ich es sehr bemerkenswert gefunden habe –: Bei den Demos entsteht eine Zivilgesellschaft! – Da widerspreche ich Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer, denn eine Zivilgesellschaft entsteht nicht dort, wo es prügelnde und vermummte und gewalttätige Demonstranten gibt. Das ist keine Zivilgesellschaft! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Eine Zivilgesellschaft hat damit zu tun, dass Grund- und Menschenrechte und Freiheitsrechte in der Demokratie und in einem Rechtsstaat verteidigt werden, und eines dieser Grundrechte ist die Versammlungsfeiheit – ein Grundrecht, das hart erkämpft wurde und an dem auch nicht gerüttelt werden darf. Aber dieses Grundrecht umfasst nicht gewalttätige Ausschreitungen, umfasst nicht Verletzungen von Exekutivbeamten, umfasst nicht Sachbeschädigungen, die dort erfolgen, und umfasst auch nicht die Vermummung.

Ich verstehe nicht, warum Demonstranten, die, wie sie behaupten, an sich für Anliegen eintreten, die in der Demokratie auch entsprechend legitimiert sind, sich vermummen müssen. Jemand, der keine Absicht hat, zu beschädigen und zu verletzen und gewalttätig zu sein, der muss sich nicht vermummen, sondern der kann auf die Straße gehen und sein Demonstrationsrecht ausüben. Das soll er in einer Demokratie auch tun können! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Menschenrechtskonvention, Art. 11 Abs. 1, besagt, alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln. Dieses Recht wollen wir wahren und schützen, und genau deshalb


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