Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 150

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8. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Entschließungsantrag 638/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Maß- und Eichgesetzes (MEG) etc. (1078 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.44

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer Regierungsvorlage zu tun, deren Zielsetzung es war, auf der einen Seite europäischen Rechtsbestand auch in das österreichische Recht zu übernehmen und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass es zu einer Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit dem Akkreditierungsgesetz kommt. Ich denke, dass die Regierungsvorlage diesen zwei Zielsetzungen in großen Teilen auch gerecht wird.

Ich vermisse nur eine Zielsetzung, die meiner Auffassung nach notwendig gewesen wäre, nämlich die Verbesserung von konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass in dieser Regierungsvorlage nicht die Chance genutzt wurde, auch konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen stärker hervorzuheben. Wenn man sieht, wie der Justizminister zum Beispiel mit dem Verein für Konsumenteninformation umgeht, dann lässt das eher den Schluss zu: Mit Konsumentenschutz hat diese Regierung nicht sehr viel am Hut! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht uns darum, gerade aus konsumentenpolitischer Sicht stärker für Kontrollen zu sorgen, auch deshalb, weil wir wissen, dass es in vielen Bereichen Missstände gibt. Wir haben in Österreich zu wenig Kontrollen, und wir haben in Wirklichkeit keine koordinierte flächendeckende Marktbeobachtung, wie das in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist. Das würden wir aber brauchen.

Ich denke, dass es auch notwendig ist, im Bereich der Füllmengen, der Mengenangaben, der Herstellungszeichen bei Gefäßen, angesichts der Probleme, die die Konsumentinnen und Konsumenten damit haben, zu einer Konkretisierung zu kommen. Und ich denke, dass es auch notwendig wäre, zum Beispiel bei den Fertigpackungen, wo die Konsumenten und Konsumentinnen immer mehr die "Katze im Sack" kaufen, ganz konkret den Konsumentenschutz zu wahren. Man soll nicht irgendeine Packung kaufen müssen, deren Inhalt verborgen ist, deren Menge vom Konsumenten nicht überprüft werden kann. Wir wissen ja, dass die angegebene Füllmenge – und damit auch der Preis – in Österreich sehr oft falsch ist.

Herr Bundesminister! Ich möchte in aller Kürze nur zwei Beispiele anführen. Wir wissen, weil die Arbeiterkammer das auch untersucht hat, dass der Konsument in vielen Bereichen sozusagen um sein Geld beziehungsweise um seine Ware gebracht wird. Im Bereich Kosmetika ist es so, dass bei 72 Prozent – bei 72 Prozent! – der Überprüfungen die Gewichtsangabe mit dem Füllinhalt nicht übereingestimmt hat; es ist bestimmt kein Geheimnis, dass natürlich weniger drin war, als draufgestanden ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht darauf, dass sie für ihr Geld, das sie zahlen, auch das bekommen, was draufsteht.

Ebenfalls auf Grund einer Untersuchung der Arbeiterkammer wissen wir, dass auch bei Wurst- und Fleischwaren 61 Prozent der Packungen unterfüllt waren.

Daher denke ich, man hätte eigentlich die Chance nützen und bei dieser Änderung des Maß- und Eichgesetzes auch die entsprechenden Konsumentenschutzregelungen aufnehmen müssen, doch diese Chance wurde nicht genützt.


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