Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 151

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Kollege Maier hat einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es darum geht, ganz konkret eine flächendeckende, österreichweite Marktbeobachtung einzuführen und damit auch die Kontrolldichte, die ohne Zweifel notwendig ist, zu erhöhen. Das Strafausmaß für Gesetzesverstöße wie etwa – freundlich formuliert – schlampige Abfüllungen hätte erhöht werden müssen, damit sichergestellt ist, dass das kein Kavaliersdelikt ist.

Herr Bundesminister! Ich meine, dass die Chance, auch dem Konsumentenschutz einen Stellenwert zu geben, und die Chance einer Verbesserung für die Konsumenten durch eine Harmonisierung, durch eine EU-Angleichung dieses Maß- und Eichgesetzes leider nicht genutzt wurden.

Man kann dem vorliegenden Gesetzentwurf dann zustimmen, wenn wir den Entschließungsantrag des Abgeordneten Maier umsetzen, andernfalls ist diesem Gesetz, eben weil der wesentliche Bereich Konsumentenschutz ausgelassen wurde, nicht zuzustimmen. Gerade der Konsumentenschutz ist für den Einzelnen das Wichtigste. Ich lade daher all jene, denen Konsumentenschutz ein tatsächliches Anliegen und nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, ein, dem Entschließungsantrag doch noch zuzustimmen. Im Ausschuss habe ich im Übrigen kein stichhaltiges Argument gehört, das dagegen sprechen würde.

Wie gesagt, Herr Bundesminister, leider haben Sie diese Chance nicht genützt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.50

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Markteffizienz, Anpassung an das Gemeinschaftsrecht, Deregulierung, Entlastung der öffentlichen Verwaltung und Kostentransparenz sowie Kosteneinsparungen für den Bund wie auch für die Konsumenten – das sind die wesentlichen Schwerpunkte bei der Änderung des Maß- und Eichgesetzes sowie des Akkreditierungsgesetzes. Der Konsumentenschutz hat dabei höchste Priorität.

Das Eichwesen ist eine für den Konsumenten und für die Marktfähigkeit der Unternehmen sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Wir nutzen mit dieser Gesetzesänderung eine ohnehin notwendige Adaptierung des Gemeinschaftsrechtes, um auch für den österreichischen Markt und die staatliche Verwaltung mehr Transparenz und Wettbewerb sowie Kosteneinsparungen zu erreichen. Daher begrüße ich diese Regierungsvorlage.

Die Gesetzesvorlage sieht nämlich in erster Linie eine Aufgabenprivatisierung und eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung vor, und zwar durch eine Ausweitung der Möglichkeit, Eichungen durch private akkreditierte Eichstellen an allen eichpflichtigen Messgeräten durchführen zu lassen. Damit räumen wir den privaten Eichstellen ein weiteres Betätigungsfeld ein, was sie noch wettbewerbsfähiger und für den Kunden kostenfreundlicher machen wird.

Die Eichung von Messgeräten durch akkreditierte private Eichstellen hat sich im Bereich der Mengenmesstechnik in der Praxis bereits bestens bewährt. Etwa bei Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizitätszählern haben schon jetzt 18 akkreditierte Eichstellen hervorragende Dienste geleistet. Sie waren und sind das Vorbild für eine gelungene Übertragung staatlicher Aufgaben an Private. Sie haben gezeigt, dass eine erhebliche Entlastung der Behörden und damit auch eine staatliche Kostenreduktion möglich und sinnvoll ist.

Die Auslagerung von behördlicher Kompetenz an Private und die Entlastung der öffentlichen Verwaltung gehen Hand in Hand mit der Sicherheit und dem Schutz der Konsumenten, denn die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Messgeräte sowie das hohe Messniveau werden beibehalten werden. Akkreditierte Prüfstellen müssen hohen Anforderungen entsprechen. Sie werden auch streng geprüft und kontrolliert. Das ist im neuen Akkreditierungsgesetz und in der Novellierung der Eichstellenverordnung klar geregelt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite