Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 152

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Dieses Gesetz wird am 1. Jänner 2004 in Kraft treten. Dies ist durch die entsprechenden Übergangsbestimmungen – für den Übergang von den behördlichen auf private Prüfstellen – erforderlich. Ich ersuche Sie, dieser Regierungsvorlage die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Diese Gesetzesvorlage ist ein Zwischending zwischen Privatisierungsansätzen in größerem Ausmaß einerseits und einer nicht vollständigen Privatisierung andererseits. Wir sehen den Bereich Gewichte, Maße, das Eichwesen insgesamt als Kontrollaufgabe, die doch sehr stark in staatlicher Hand bleiben sollte.

Wir sehen das vor allem vor dem Hintergrund des Vertrauens der KonsumentInnen in Mengenangaben. Die Verlässlichkeit dieser Angaben muss gewährleistet sein. Dafür braucht man einfach eine rigorose staatliche Kontrolle, nicht zuletzt auch deshalb, weil Spezialisten, zum Beispiel vom VKI, darauf hingewiesen haben, dass mit diesem Vorhaben die konsumentenpolitischen Ansätze durchaus zu wenig berücksichtigt werden.

Wir haben hier sozusagen eine Mischung von Fisch und Fleisch. Wir haben keine klare neue Regelung, wie wir sie uns wünschen würden. Wir haben hier eine weitgehende Privatisierung von verstärkten staatlichen Kontrollaufgaben, und deswegen können wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

Ich habe sozusagen einen Zeugen, und dieser Zeuge ist auf der einen Seite der Herr Finanzminister. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben, in seiner Begutachtung hat er ja darauf hingewiesen, dass mit diesem Gesetzentwurf ein weiterer Entfall der Eichpflicht und natürlich ein weiterer starker Rückgang bei den Eichgebühren verbunden sind. Es wird also Mindereinnahmen geben.

Auf der anderen Seite hat auch der Rechnungshof – sozusagen mein zweiter Kronzeuge – in seinem Prüfbericht über das bestehende System, der jetzt im Ausschuss diskutiert wird, zum Beispiel betreffend den physikalisch-technischen Prüfdienst darauf hingewiesen, dass personalmäßig nicht entsprechend reagiert wurde. Das wurde auch kritisiert.

Unserem Ansatz nach müsste man bei einer behördlichen Struktur Reformen durchsetzen und nicht diesen Zwischen- und Zwitterbetrieb einführen. Daher können wir der Vorlage leider nicht zustimmen, weil für uns das Mess- und Eichwesen doch ein grundsatzpolitischer, konsumentenpolitischer und verlässlichkeitspolitischer Punkt ist. In diesem Bereich wollen wir ganz klare Verhältnisse! (Beifall bei den Grünen.)

17.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.56

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Wirtschaftsminister, sicherlich erinnern Sie sich an die Debatten bezüglich der gesamten Umweltproblematik: Wie viele verschiedene Bezeichnungen und Definitionen sind da verwendet worden! Man hat sich oft wirklich nicht ausgekannt. Es war daher eine allgemeine europäische Normung notwendig, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf nun auch ihren Niederschlag findet.

Insbesondere wird ein großer Teil auf Gegenseitigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Das betrifft nicht nur die EU-Staaten, da bereits von vornherein eine Gegenseitigkeit im EWR-Raum gegeben ist und einseitige Abwehrmaßnahmen nicht stattfinden


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