Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 154

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Mengenreduzierung auf 970 Gramm zulässig ist. Oder er kauft ein Produkt mit 100 Gramm, und es ist zulässig, dass das Gewicht nur 91 Gramm beträgt. Herr Bundesminister, das ist das Defizit dieser Regierungsvorlage, und daher werden wir auch nicht zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zwei weitere Probleme ansprechen. Herr Bundesminister! Sie haben in einer Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass ähnlich wie in Deutschland angestrebt wird, einen Bericht an den Nationalrat zu erstellen, nämlich über die Kontrollen, über die Zahl der Kontrollen und darüber, was dabei festgestellt wurde. – Herr Bundesminister! In der Regierungsvorlage habe ich diese Bestimmung vermisst.

Wir haben weiters auf europäischer Ebene noch kein System der internationalen Zusammenarbeit gefunden. Es geht hier um die Frage: Wie informiere ich Mitgliedstaaten, wenn bei bestimmten Produkten laufend Unterfüllungen nachgewiesen werden? Wo liegen die Probleme? – Probleme gibt es vor allem beim Speiseöl und bei Spirituosen. 10 Prozent dieser Produkte liegen unter der so genannten Mittelwertregelung.

Die teilweise systematische Unterfüllung von Fertigpackungen – das möchte ich hier ganz klar sagen, Herr Bundesminister – kommt einer verdeckten Preiserhöhung für die KonsumentInnen gleich. Aus diesem Grund lehnen wir diese Vorlage ab. Aber ich darf Sie einladen, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

18.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! In aller Kürze: Herr Abgeordneter Maier, es macht zum einen wenig Sinn, zu kritisieren, dass die Europäische Union den Krümmungsradius von Gurken definiert, zum anderen aber beispielsweise eine Mindestmengenregelung für Dörrobst auf EU-Ebene zu fordern. Entweder das eine oder das andere! Entweder wir wollen keine Detailregelungen auf europäischer Ebene, oder wir wollen sie. Ich will sie nicht!

Es macht auch keinen Sinn, auf der einen Seite die zunehmende Berichtsflut der Ministerien an den Nationalrat zu kritisieren, andererseits aber neue Berichte zu fordern, wie Sie das getan haben.

Ja, meine Damen und Herren, die Position der Opposition ist hier eine grundlegend andere als die Position der Regierungsfraktionen. Sie wollen – Frau Abgeordnete Moser im O-Ton – eine rigorose staatliche Kontrolle. Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Maier, fordern eine drastische Erhöhung der Strafen. Das heißt, Sie wollen den Staat, Sie wollen die Kontrolle und Sie wollen strafen.

Wir wollen den Staat und strafen, so weit es notwendig ist. Wir wollen aber den Markt und letztlich die Privatwirtschaftlichkeit im Sinne der Konsumenten agieren lassen, so weit es geht. Im Sinne der Konsumenten ist es allemal, wenn privatwirtschaftliche Mechanismen funktionieren. Wenn der Wettbewerb funktioniert, dann gibt es Qualität und vernünftige Preise.

Der Strafrahmen ist mit 10 000 € nicht gering bemessen. Wir sehen für eine Erhöhung keine Notwendigkeit.

Herr Abgeordneter Maier, mich wundert es insbesondere, dass Sie mit Ihrem Entschließungsantrag ganz konkret EU-widrige Regelungen fordern. Das, was Sie in Ziffer 2.1 bis 2.3 fordern, widerspricht derzeitigem EU-Recht. Es mag schon sein, dass sich die Dinge ändern – panta rhei –, aber dann wird man zu gegebener Zeit darauf reagieren, respektive sind wir ja mit entscheidend.

So gesehen meine ich, dass die Novellen zum Maß- und Eichgesetz und zum Akkreditierungsgesetz sehr wohl den Konsumentenschutz in diesem Lande optimieren, weiter ver


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