Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 14

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In diesem Bereich ist über Wunsch auch der internationalen Vereinigungen mittlerweile einiges geschehen und im Gange, aber ich gebe Ihnen Recht: Man muss bei diesen legistischen Maßnahmen natürlich beachten, dass nicht unverhältnismäßig in Grundrechte und in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Im so genannten Antiterror-Paket ist vorgesehen, dass künftig jeder Staatsbürger, wenn er das will, mit Bespitzelungstätigkeiten hinsichtlich Mitmenschen betraut werden kann. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einem Blockwart-Ermächtigungsgesetz (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!) und einem Antibürgergesetz. Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Dazu kann ich nur sagen, dass dieses Antiterror-Paket in Begutachtung ist, dass sich alle relevanten Organisationen, auch die Hochschulprofessoren, natürlich an dieser Diskussion beteiligen und dass das System, das Sie hier beschreiben, von mir in dieser Präzision nicht nachvollzogen werden kann, zumal es, wie ich schon gesagt habe, unsere Absicht ist, dass die Bürger in ihren Rechten und Grundfreiheiten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler, bitte.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wir sind natürlich sehr froh über dieses Antiterror-Paket, man muss aber bedenken, dass Terror und politischer Terror ihren Ursprung vorwiegend in Extremismen haben – ob von links oder von rechts, das sei dahingestellt (Abg. Dietachmayr: Frage!), aber auf jeden Fall in Extremismen – und dass Extremismen durch Parolen gepflogen werden. So ist es auch in den vergangenen Tagen vorgekommen (Abg. Dietachmayr: Was ist mit der Frage?), dass an verschiedenen Örtlichkeiten unseres Landes Naziparolen wie zum Beispiel "Sieg Heil!" gerufen wurden.

Meine Frage an Sie ist, wie die österreichische Justiz agiert und eine Naziparole wie "Sieg Heil!" verfolgt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich muss sagen, diese Frage ist natürlich – der Tatsache kann sich ja niemand verschließen – mit tatsächlichen Vorgängen der letzten Tage assoziierbar. Ich möchte vorweg betonen, dass ich in meiner Amtstätigkeit noch nie zu einem laufenden oder in Gang kommenden Verfahren eine Äußerung abgegeben habe und dies auch in Zukunft nicht tun werde. Das, was ich jetzt sagen werde, ist abstrahiert zu sehen und kann sich nur auf die geltende Rechtslage beziehen.

Tatsache ist, dass die von Ihnen genannte Parole geeignet ist, und zwar objektiv geeignet ist oder wäre – ohne jetzt die subjektive Tatseite zu beurteilen oder zu kommentieren –, den Tatbestand nach § 3g des Verbotsgesetzes zu verwirklichen.

Das ist aber, wie gesagt, kein Kommentar zu allenfalls in Gang gekommenen oder in Gang kommenden behördlichen Verfahren – ich bin über diese auch nicht informiert. An sich wird aber die Justiz mit Sicherheit objektiv und ohne Ansehung der Person so wie bisher ermitteln, wenn sie dazu aufgefordert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, bitte.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nach den tragischen Ereignissen im September des Vorjahres wurden auf europäischer Ebene ver


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