schiedene Maßnahmen, unter anderem die Einführung eines europäischen Haftbefehls, vereinbart.
Welche Maßnahmen sind von Ihnen geplant, um diese Vereinbarungen, insbesondere den europäischen Haftbefehl, auch umzusetzen?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Der europäische Haftbefehl ist ein ausdrücklicher politischer und rechtlicher Wunsch grundsätzlicher Art der EU. Er wurde nach dem 11. September 2001 aktualisiert, und er bedeutet, dass zwischen den Mitgliedstaaten der EU ein so genanntes vereinfachtes, gemeint ist ein beschleunigtes, Auslieferungsverfahren stattfindet.
Der Grundsatz dieses neuen Prozesses ist, dass es nicht nur bei der gegenseitigen Strafbarkeit, sondern auch auf Grund bestimmter, in einer so genannten Positivliste angeführter Delikte zu einem Auslieferungsverfahren kommen kann. Voraussetzung dafür ist, dass diese Delikte in jenem Staat, der die Auslieferung begehrt, mit mindestens drei Jahren bestraft sind. Dann kann es nach Umsetzung eines Rahmenbeschlusses vom Dezember 2001 auch zur Auslieferung eigener Staatsbürger, und zwar theoretisch, kommen.
Die österreichische Verfassungslage verbietet die Auslieferung eigener Staatsbürger. Wir haben zur Umsetzung dieses Beschlusses als einziger Mitgliedstaat eine Zusatzfrist von fünf Jahren bekommen. Es ist außerdem klar, dass wir nicht ausliefern, wenn im Inland bereits ein Verfahren gegen den Auszuliefernden durchgeführt wurde. Auch dann, wenn es zur Einstellung dieses Verfahrens kommt – das wird aber auch eine Frage der Umsetzung sein –, findet eine Auslieferung eigener Staatsbürger zum Beispiel nicht statt; auch in Zukunft nicht.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich habe eine ganz konkrete Frage an Sie als obersten Weisungsgeber der Staatsanwälte in Österreich: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Sprecher der StA Wien eine Anzeige, die bei der StA eingelangt ist, der Öffentlichkeit, in diesem Fall der Austria Presse Agentur, bestätigt hat, obwohl die Anzeige erst am nächsten Tag eingelangt ist? (Abg. Mag. Schweitzer: Das kann nicht stimmen!)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Die Anfrage betrifft das Antiterror-Paket. (Abg. Mag. Stoisits: Die Frage ist im Anschluss an ...! – Abg. Mag. Schweitzer: Du hast dort immer angerufen, habe ich gehört!) Hinsichtlich des Zusammenhangs bitte ich Sie, zu prüfen, ob Sie die Frage beantworten wollen. Das ist unsere ständige Praxis. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich möchte die Frage beantworten, weil diese und ähnliche Fragen ja oft zu Missverständnissen führen, und das ist das Letzte, was wir in der Justiz brauchen können.
Erstens: Ich zweifle überhaupt nicht daran, dass die Auskunft des Leiters der StA Wien seinem Wissensstand entsprochen hat. Zweitens gehe ich davon aus, dass hier ein Sachverhalt vorlag, der ihn, wenn die Auskunft so erteilt wurde, verpflichtet hat, diese Auskunft zu geben. Drittens kenne ich aber diesen Sachverhalt natürlich nicht.
Ich sehe ein, dass Sie ein Informationsbedürfnis haben, und werde alles daransetzen, um möglichst bald den wahren Sachverhalt aufzuklären. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 3. Anfrage: Frau Abgeordnete Dr. Fekter formuliert diese. – Bitte.