Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 16

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Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

159/M

Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Bereich des Opferschutzes gesetzt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Im Bereich des Opferschutzes hat das Budget des Justizministeriums erstmals in der Nachkriegsgeschichte eine Position von 3 Millionen Schilling vorgesehen, mit deren Hilfe Prozessbegleitung finanziert werden muss. Ich sage das so deutlich, weil das oft mit Opferentschädigung verwechselt wird. Prozessbegleitung bedeutet, dass Verbrechensopfer Hilfestellung bekommen, und zwar durch Beistellung von Anwälten, Therapeuten und Sozialhelfern.

Wir haben diesen Fonds eingerichtet und Vorsorge getroffen, dass das Geld den Opfern oder ihren Anwälten, Therapeuten und Sozialhelfern direkt zugeführt wird. Wir konnten alle Fälle, die an uns herangetragen wurden und förderungswürdig waren, beurteilen und positiv behandeln. Es wurde kein einziges Förderungsansuchen zurückgewiesen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): In diesem Zusammenhang ist es so, dass Opfer eigentlich relativ wenig bezüglich ihrer Rechte wissen und dass Rechtsbelehrungen, soweit sie in Formularform vorliegen, oft unverständlich oder missverständlich sind. Werden Sie auch da die Situation verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Situation müsste meines Erachtens schon verbessert sein, weil eben diese Anwälte beigestellt werden und Anwälte auch Interpreten der auf das Opfer bezogenen Situation sind. Darüber hinaus sind entsprechende Informationsverbesserungen in der neuen StPO-Vorverfahrens-Novelle vorgesehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Wenn es um Opferschutz geht, sind uns Jugendliche ein ganz besonderes Anliegen. Deshalb die wirklich aktuelle Frage:

Haben Sie allen Ernstes die Absicht, eine der bewährtesten und vor allem auch international anerkanntesten Institutionen, die es im österreichischen Justizwesen gibt, nämlich den Jugendgerichtshof Wien, schlicht und einfach einzusparen, indem Sie ihn ausgerechnet einer Institution, die wohl eine der umstrittensten ist, nämlich dem so genannten Grauen Haus, Landesgericht für Strafsachen, einverleiben?

Ich kann nicht glauben, Herr Minister, dass Sie das wirklich vorhaben, weil ich Sie bis jetzt immer als jemanden, der gerade für Jugendliche und in diesem Sektor sehr stark Partei ergreift, eingeschätzt habe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, es gilt das vorher Gesagte. – Sie sind am Wort.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Das, was Sie sagen, ist richtig: Der Jugendschutz und die Jugendstrafsachen liegen uns besonders am Herzen, nicht nur die Vorverfahren, also die Behandlung der Jugendlichen in der allfälligen Untersuchungshaft, sondern auch ihre Privilegien und besonderen Rechte in der Hauptverhandlung sowie im Strafvollzug.


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