Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 18

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der Strafprozess-Vorverfahrens-Novelle besondere Rechte erhalten. Es gibt außerdem eine sehr Erfolg versprechende Zusammenarbeit mit Sozialminister Mag. Haupt, um weitere Opferschutzeinrichtungen in Österreich zu etablieren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Hlavac, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben soeben ausgeführt, dass Sie keine wirkliche inhaltliche Änderung bei der Jugendgerichtsbarkeit wollen. Ich muss Sie trotzdem fragen: Wieso haben Sie die geplanten Maßnahmen bezüglich der Gebäude nicht mit verschiedenen Stellen, mit dem Präsidenten des Jugendgerichtshofes selbst oder auch mit der Gemeinde Wien, besprochen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Da es, denke ich, zum richtigen politischen Stil gehört, zunächst einmal politischen Konsens in der Regierung herbeizuführen. Das ist ja die erste Station der Diskussion und keinesfalls die letzte. Es hat keinen Sinn, mit einer Idee an die Öffentlichkeit zu treten und dann abzuwarten, ob sie für gut oder für schlecht befunden wird. Eine sachbezogene Politik bedeutet vielmehr, dass man zunächst einmal – ich denke, dass Sie mir darin Recht geben werden – den politischen Konsens zwischen den Regierungsparteien herstellt.

Dieser Konsens wurde am Dienstag hergestellt, und in der nächsten halben Stunde wurden bereits Briefe an die Betroffenen, vor allem an die Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte, versandt, um das mit ihnen zu diskutieren. Wir haben ja keine Regierungsvorlage eingebracht, sondern einen politischen Konsens herbeigeführt. Ich halte es nämlich für richtig, in der richtigen Reihenfolge zu diskutieren. Wichtig ist dabei, dass man niemanden auslässt, und wir werden bei der Diskussion niemanden auslassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 4. Anfrage, die Frau Abgeordnete Dr. Moser stellt. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

166/M

Wollen Sie den Konsumentenschutz in Österreich tatsächlich schwächen, indem das Justizministerium, wie von Ihnen angekündigt, die Zahlungen an den VKI einstellt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich bitte Sie, die gesamte Situation zu studieren und Folgendes – wohlwollend, bitte, wenn es geht – zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt im VKI, also im Verein für Konsumenteninformation, ein Problem, das wie folgt aussieht: Ich bin sehr sachlich, aber auch sehr energisch an den Konsumentenschutz herangegangen und habe insbesondere die auf dem Tisch gelegene Hauptfrage der Zinsenrückforderungsansprüche zu Gunsten der Konsumenten, gegen die Banken, zu einem Hauptthema gemacht. Ich stehe voll und ganz hinter dieser Aktion und bekomme diesbezüglich auch von der Bevölkerung große Akzeptanz.

Das war aber einigen zu viel, vor allem, das sage ich ganz offen, auch den Sozialpartnern. Die Sozialpartner, mit Ausnahme des Gewerkschaftsbundes, aber darauf kommt es rechtlich nicht an, haben mir gegenüber deshalb einen Zusammenarbeitsvertrag im VKI aufgekündigt. Die vier Sozialpartner leisten im VKI derzeit einen Mitgliedsbeitrag von zirka 22 Millionen Schilling. Das Justizministerium verdoppelt diesen Betrag, und auf Grund eines Stimmbindungs- oder Syndikatsvertrages bestand die Verpflichtung, dass man in besonders wichtigen Fragen gemeinsam handelt und entscheidet.


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