Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 21

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zept für den VKI zu beauftragen und von professionellen Unternehmensberatern entwickeln zu lassen. Diese Frage soll von professionellen Unternehmens- und Finanzierungsberatern geprüft werden. Nur das wünsche ich derzeit.

Ich will nichts Unmögliches, aber was mir fehlt, ist der selbstverständliche Schritt, der auch in der Privatwirtschaft gemacht würde, wenn einem ein Projekt vorschwebt. Dieser Schritt soll jetzt auch im Bereich des VKI gesetzt werden, nämlich die professionelle Prüfung der Frage, welches Modell für die Aufgabenstellung des VKI das ideale und bestmögliche wäre. Danach wird die Frage zu prüfen sein: Können wir es verwirklichen oder können wir es nicht verwirklichen?

Das Ja der Sozialpartner zu diesem an sich selbstverständlichen Grundsatzplan fehlt noch, es soll aber in den nächsten Wochen verhandelt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 5. Anfrage wird von Herrn Abgeordnetem Dr. Ofner formuliert. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Ich darf zunächst eine erläuternde Bemerkung an Sie und an das Haus richten. Es schaut auf den ersten Blick so aus, als ob die Frage 5 identisch mit der Frage 3 wäre. Ich bitte Sie, das so aufzufassen, dass sie im Gegensatz zur Frage 3 zukunftsorientiert gestellt worden ist und richte sie nun an den Herrn Bundesminister.

164/M

Welche Fortschritte verzeichnen Sie auf dem Sektor des Opferschutzes?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Auf dem Sektor des Opferschutzes verzeichnen wir folgende Fortschritte: Wir haben im ersten Jahr 54 Verbrechensopfer im Rahmen der Prozessbegleitung betreut, im zweiten Jahr waren es bereits 258, im dritten Jahr werden es noch mehr sein. (Abg. Parnigoni: Das haben Sie aber schon beantwortet! Fällt Ihnen nichts Zukunftsorientiertes ein?) Im ersten Jahr haben wir 3 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, im zweiten Jahr waren es 6 Millionen Schilling und im dritten Jahr – das kommt erst – werden es 727 000 € beziehungsweise 10 Millionen Schilling sein.

Es gibt eine steigende Akzeptanz, aber auch Erkenntnisse, die uns zu weiteren Überlegungen zwingen. Es haben sich, als wir den Fonds eingerichtet haben, sehr viele Vereine an uns gewendet, und wir haben überprüft, zu welchem Zweck es diese Vereine gibt und was sie unternehmen. Festgestellt haben wir, dass sich 166 Vereine in Österreich mit dem Opferschutz befassen. Diese 166 Vereine sind untereinander nicht organisiert. Ich habe deshalb einen Schulterschluss mit Herrn Minister Haupt hergestellt, und wir werden versuchen, für diese Vereine ein verbessertes Organisationskonzept zu erarbeiten, weil doch sehr viel Bürokratie – zumindest anscheinend – finanziert werden dürfte. Das möchten wir vermeiden. Deswegen wird es in der Zukunft auch nur das System geben, dass die Verbrechensopfer direkt gefördert werden, und nicht primär die Vereinsbürokratie. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das klassische Instrument für das Opfer ist nach wie vor auch der Anschluss als Privatbeteiligter. Nun besteht eine gewisse mangelnde Balance insoweit, als der Täter damit rechnen kann, dass er in aller Regel, wenn er sich selber keinen Anwalt leisten kann, einen Verfahrenshilfeanwalt bekommt, das Opfer, wenn es sich als Privatbeteiligter anschließt, jedoch nicht.

Sehen Sie eine Möglichkeit, der Forderung, die eigentlich seit langem auf breiter Front vertreten wird, dass auch ein Verfahrenshilfeanwalt für das Opfer zur Verfügung gestellt wird, nachzukommen?


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