Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 22

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Das ist in der neuen StPO, in der Vorverfahrens-Novelle, genau in dieser Form vorgesehen. Dadurch werden die Geschädigten und die Opfer besondere Unterstützung erhalten. Der Verfahrenshilfeanspruch entspricht auch dem internationalen Trend – ganz richtig. Die Opfer werden aber auch Antragsrechte und Informationsrechte erhalten. Die Situation der Verbrechensopfer wird überhaupt neu bearbeitet, auch legistisch neu bearbeitet. Ich glaube, dass in einem halben Jahr oder in einem Jahr doch die ersten Erfolge verzeichnet werden können.

Das verbinde ich jetzt auch mit einem Appell an all jene, die der Strafprozessordnung noch etwas skeptisch gegenüberstehen: Man möge sich endlich auch mit der Frage befassen, um wie viel mehr Rechtsschutz und um wie viel mehr Rechtsstaat auch und insbesondere im Bereich der Geschädigten und der Verbrechensopfer verwirklicht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Fekter, bitte.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Wird durch Ihre Maßnahme für den verbesserten Opferschutz vom Ministerium her noch ausreichend Geld für die anderen Opfervereine da sein, oder werden dort keine Mittel mehr hinfließen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Für mich zählen die Verbrechensopfer selbst. Wir mussten in der Vergangenheit keinen einzigen Antrag unberücksichtigt lassen. Das erwarte ich auch für die Zukunft nicht.

Ich muss noch einen möglichen Irrtum aufklären: Wir im Justizministerium haben die Aufgabe, Prozessbegleitung zu betreuen; Opferentschädigung ist Sache des Sozialministeriums. Aber auch in diesem Punkt arbeiten wir bereits zusammen, um die Situation zu verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Zur Problematik Opfer und Opferschutz: Gerade der Jugendgerichtshof Wien und die Jugendgerichtsbarkeit in Österreich haben in diesem Zusammenhang besonders wertvolle Pionierarbeit geleistet – Stichwort "außergerichtlicher Tatausgleich" und diesbezügliche Modellprojekte. Darum komme ich wieder auf den Jugendgerichtshof zu sprechen.

Herr Minister! Ihre Antwort, dass freie Raumkapazitäten im Grauen Haus der Grund dafür sind, den Jugendgerichtshof Wien aufzulösen, stellt mich natürlich überhaupt nicht zufrieden, weil ich Ihnen entgegenhalte (Abg. Dr. Grollitsch: Ist das eine Frage? – Abg. Achatz: Herr Präsident! Das ist keine Frage!) und Sie frage, dass es in keiner europäischen Großstadt 

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Abgeordnete Stoisits, damit wir das in Ruhe abwickeln: Sie haben die Einleitung formuliert, jetzt fragen Sie wie folgt, und am Schluss steht ein Fragezeichen.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Danke, Herr Präsident, für diese präzise Anweisung.

Ich frage Sie, Herr Bundesminister, wie folgt: Warum wird in Wien – einer europäischen Großstadt – der Jugendgerichtshof aufgelöst, obwohl es in allen vergleichbaren europäischen Großstädten Einrichtungen wie diese gibt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.


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