Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 28

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Können Sie uns sagen, welche konkreten Vorhaben Sie im Strafrechtsänderungsgesetz 2002 beabsichtigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Das ist auch unter dem Schlagwort "Terrorpaket" bekannt. Wir werden "Terrorismusfinanzierung" und "terroristische Vereinigungen" definieren sowie einige Ermittlungsmethoden anpassen, so wie wir sie jetzt schon für die organisierte Kriminalität anwenden können. Das soll in Zukunft auch für die Terrordelikte anwendbar sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Wittmann, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! In der Bevölkerung macht sich große Sorge darüber breit, weil Sie im Strafrechtsänderungsgesetz 2002 den Tatbestand der Neutralitätsgefährdung abschaffen wollen. Warum wollen Sie den Tatbestand der Neutralitätsgefährdung abschaffen, und wie rechtfertigen Sie das?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben das im Sinne des Regierungsprogramms und im Sinne der Anpassungen an andere Gesetze, die parallel gleichartige Regelungen haben, getan, und das war der politische Wille. Er ist auch korrekt, und es ist auch alles wohl begründet worden. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Miedl, bitte.

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Die Bekämpfung des Terrorismus ist eng mit der organisierten Kriminalität verbunden. Daher meine Frage an Sie: Im Jahr 2000 wurde die UN-Konvention zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität aufgelegt. Wann wird diese so genannte Palermo-Konvention durch die Republik Österreich unterzeichnet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: So bald wie möglich. Es gibt noch Übersetzungsabstimmungsverhandlungen mit der Schweiz und Deutschland. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erkläre damit die Fragestunde für beendet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich wende mich der Tagesordnung zu. (Mehrere Abgeordnete schicken sich an, den Sitzungssaal zu verlassen.) – Bitte, den Sitzungssaal nicht zu verlassen, wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit.

Auf der heutigen Tagesordnung sind vorläufig zwei Punkte vorgesehen, nämlich die Punkte 11 und 12, bezüglich deren Verhandlung es notwendig ist, von der 24-stündigen Frist für das Auf-liegen des Ausschussberichtes Abstand zu nehmen. Das stützt sich auf § 44 der Geschäftsordnung.

Bei diesen beiden Punkten handelt es sich um die Berichte des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (1088 der Beilagen) und über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (1089 der Beilagen).


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite