Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 27

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir arbeiten bereits an dieser Novelle. In Zukunft wird der Anspruch vor den Zivilgerichten geltend zu machen sein. Jeder, der in Untersuchungshaft war und nachher freigesprochen wurde, kann dort als Kläger auftreten. Auch dieser Bereich wird grundsätzlich verrechtsstaatlicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Pendl, bitte.

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Bundesminister! Warum wollen Sie nicht, dass im Zusammenhang mit der Strafprozessreform als Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwälten ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt geschaffen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Weil dazu kein klares Konzept vorliegt und weil die Situation nach den traumatisierenden Ereignissen um Christian Broda und nach dem AKH-Verfahren 1985 neu geordnet wurde und das System nun bestmöglich funktioniert, international jedem Vergleich standhält und gleichzeitig hier ein Minister steht, der sagt, mehr Transparenz und mehr Kontrolle machen ihm nichts aus. Wenn Sie dazu Vorschläge haben, können Sie sie ruhig machen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits stellt die 8. Anfrage. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

167/M

Können Sie sicherstellen, dass durch die so genannten Anti-Terrormaßnahmen im geplanten Strafrechtsänderungsgesetz 2002 ziviler Ungehorsam, wie zum Beispiel in Hainburg 1984, nicht kriminalisiert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es wird alles unternommen, damit ziviler Ungehorsam nicht kriminalisiert wird; das ist unsere Absicht. Und ich schließe das auch aus.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Im EU-Rahmenbeschluss, der ja die Grundlage für die ganze Novelle bildet, wird ausdrücklich der Schutz des Demonstrationsrechtes angeführt. – Ausdrücklich! In den Erläuternden Bemerkungen zum österreichischen Strafrechtsänderungsgesetz 2002 gibt es überhaupt keinen Hinweis auf diesen ausdrücklichen Schutz des Demonstrationsrechtes, wie er im EU-Rahmenbeschluss enthalten ist.

Herr Bundesminister! Warum ist das so? Ist Ihnen das weniger ein Anliegen als der EU?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Weil es selbstverständlich ist, dass wir nicht unnötig und unangemessen mit unseren legistischen Vorschlägen in Grundrechte eingreifen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Schender, bitte.

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Das Strafrecht ist ein sehr sensibler Bereich. Er sollte daher auch immer wieder auf seine Zeitgemäßheit überprüft werden, und ich begrüße Ihre diesbezüglichen Maßnahmen.


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