Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 26

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Die Begutachtung wird sehr sorgfältig ausgewertet werden. Wir werden Ende Mai mit dem Gesetz in der geänderten Form in den Ministerrat gehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, bitte.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche wesentlichen Verbesserungen des Rechtsschutzes, sowohl der Beschuldigten als auch der Geschädigten, der Opfer, sind mit der geplanten Reform des Vorverfahrens verbunden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Beschuldigten werden sehr früh Akteneinsicht bekommen, werden sehr früh einen Verteidiger beiziehen können. Die Geschädigten werden Antrags- und Informationsrechte bekommen. Vor allem diese Beweisantragsrechte hatten sie bisher nicht. Das wird ein ganz wesentlicher Schub an Rechtskultur und Rechtsstaatlichkeit sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Teil des Vorverfahrens und der ganzen Diskussion darum ist natürlich auch die Untersuchungshaft. Nun ist es so, dass es mit der geplanten Schließung des Jugendgerichtshofes Wien dazu kommen wird, dass jugendliche U-Häftlinge und erwachsene U-Häftlinge (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!) in der stets überfüllten Justizanstalt Josefstadt gemeinsam untergebracht werden. Die getrennte Unterbringung hat sich bis jetzt aber ausgezeichnet bewährt.

Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Ist es wirklich Ihre Absicht, hier sozialpädagogisch so unsinnig vorzugehen und jugendliche und erwachsene Untersuchungshäftlinge gemeinsam einzusperren? (Abg. Achatz  – in Richtung der Abg. Mag. Stoisits –: Das ist eine Frechheit!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich habe heute schon zweimal gesagt, dass in der Josefstadt ein moderner Trakt für Jugendliche und junge Erwachsene adaptiert wird. Er wird zu Jahresende fertig gestellt sein. Wenn Sie das zweimal überhört haben, tut es mir Leid.

Ich kann Ihnen eines versichern: Die räumliche Situation wird verbessert werden und die Kultur der Jugendgerichtsbarkeit wird erhalten bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Krüger, bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Zu meiner Vorrednerin eine Bemerkung: Eine Unwahrheit wird nicht wahrer, wenn sie ständig wiederholt wird. (Rufe bei der SPÖ: Frage!)

Jetzt komme ich sofort zu meiner Frage: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es kann auch indirekt Geschädigte von strafbaren Handlungen geben, nämlich jene, die unschuldigerweise eingesperrt werden und deren Unschuld sich später herausstellt beziehungsweise die freigesprochen werden. Nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz erhalten diese nur dann eine Entschädigung, wenn der Tatverdacht entkräftet wird.

Denken Sie daran, diese zweifellos konventions- und verfassungsrechtlich bedenkliche Regelung legistisch zu beseitigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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