Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 61

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Es ist ein gutes Gesetz, wie auch die Sozialisten im Ausschuss gemeint haben. Wenn Sie glauben, hier junktimieren zu müssen, dann müssen Sie das der Bevölkerung erklären, Sie müssen erklären, warum Sie heute nicht mit-, sondern dagegenstimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gaugg: Das wissen sie selber nicht!)

12.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

12.09

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Heindl, es ist richtig, dass Sie vor knapp einer Stunde von uns einen Antrag übermittelt bekommen haben; ausgehend von Ihrer Forderung, wir sollten uns bewegen.

Ich möchte aber festhalten, dass dieser Antrag im Großen und Ganzen bereits schon seit Tagen in Ihren Händen ist und ausschließlich auf Ihren Wunsch, auf Ihre Forderung hin § 17a Abs. 6 geändert wurde, exakt drei Zeilen wurden geändert. Es ist für mich daher unverständlich, dass Sie nicht in der Lage sind, diesen drei Zeilen, die noch dazu exakt Ihren Vorstellungen entsprechen, Ihre Zustimmung zu geben.

Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass auch ein so namhafter Gewerkschafter wie Herr Hofrat Klaus Platzer, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Allgemeine Verwaltung und der Bundessektion Finanz in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, als Vorsitzender des Fachausschusses für Bedienstete der Finanzverwaltung der FLD Wien, Niederösterreich, Burgenland massiv alle Klubs ersucht hat, diesem UFS zuzustimmen. Gleiches gilt für den Präsidenten der Vereinigung der Finanzakademiker Österreichs, Dr. Walter Zemrosser, der massiv darum gebeten hat, diesen unabhängigen Finanzsenat zu beschließen.

Klar muss uns schon sein: Wenn es uns nicht gelingt, diesen UFS zu beschließen, dann verhindern Sie von der Opposition, dass es zu einer Angleichung des Rechtsschutzstandards kommt, dass das Rechtsschutzdefizit in Österreich gegenüber internationalen Einrichtungen wegfällt, dass es zu einer Entlastung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes kommt, dass es im Wesentlichen gerechtere Berufungsentscheidungen durch unabhängige Rechtsmittelbehörden gibt, nämlich durch Behörden, die nicht Teil der Finanzverwaltung sind.

Sie verhindern durch Ihr Vorgehen, dass die Senatsmitglieder unabhängig sind, sie verhindern eine Ernennung ohne Befristung, eine Versetzung kann auch gegen ihren Willen erfolgen, ihr berufliches Fortkommen und die Besoldung sind von Entscheidungen des Finanzministeriums abhängig, sie fixieren die ausschließliche Verwendung in der Rechtsmittelbehörde und nicht im operativen Bereich.

Sie verhindern mehr Rechtsschutz für die Bürger, Sie verhindern Entscheidungen durch den Berufungssenat, wenn der Antragsteller, der Berufungswerber das fordert. Sie verhindern, dass es keine Zugangsbeschränkungen gibt, dass keine Gebühren bei Berufungen und kein Kostenersatz bei Nichtsiegen geleistet werden müssen.

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Ich ersuche Sie noch einmal: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir uns mit dieser Flexibilisierungsklausel in § 17a Abs. 6 BHG massiv auf Sie zubewegt haben. (Abg. Gradwohl: Wann?)  – Vor Tagen schon! Genau das, was Kollege Edlinger gefordert hat, haben wir eingebracht. Es liegt jetzt die Vermutung nahe, dass Sie, da das Junktimieren wegfällt, tatsächlich aus rein parteipolitischen Gründen Ihre Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der övp.)

12.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.


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