Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 83

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Ich sage es auch in aller Klarheit, Herr Kollege Dietachmayr und Frau Kollegin Silhavy, und werde es Ihnen nicht ersparen: Sie haben die Ambulanzgebühr "Krankensteuer" genannt; sie ist aber die einzige Gebühr, die diese Bundesregierung in diesem Bereich eingeführt hat. Zuzahlungen hat Ihre Regierung unter Ihrer Verantwortung im Sozial- und im Gesundheitsministerium eine ganze Reihe eingeführt. Für jene Damen und Herren, die oben sitzen und für die Medien berichten, seien hier die Listen angeführt. (Der Redner hält nacheinander mehrere Schriftstücke mit Tabellen in die Höhe, die zum Großteil rot eingefärbt sind.)

All diese Listen betreffen Zuzahlungen und Selbstbehalte, die unter den Sozialdemokraten eingeführt worden sind; das, was Sie hier grau eingefärbt sehen, ist das, was von dieser Bundesregierung an Zuzahlungen eingeführt worden ist.

Rezeptgebühr und Ambulanzgebühren, die Zuzahlungen im Bereiche der Krankenanstalten, alles das sind gleiche Instrumente. Es legt sich niemand aus Jux und Tollerei ins Krankenhaus; einer, der das Taggeld zuzahlen muss, ist auch ein kranker Mensch. Wenn jemand ein Rezept einlösen geht, um ein notwendiges, ihm vom Arzt verschriebenes Medikament in der Apotheke zu holen, ist diese Zuzahlung selbstverständlich eine Belastung für den kranken Menschen. Alles das haben Sie eingeführt, ohne die unwürdige Bezeichnung einer "Krankensteuer" zu verwenden. Was Sie hier machen, sehr geehrte Damen und Herren, ist das Verdrängen dessen, dass Sie für die Mehrzahl der Zuzahlungen selbst zuständig sind – Sie haben sie veranlasst! Diese Bundesregierung ist nur für einen einzigen Bereich, für die Ambulanzgebühr, zuständig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt noch etwas zur Nicht-Umsetzung in diesem Bereich und zu der Unmöglichkeit, etwas umzusetzen: Vor einem Jahr, Ende August des vorigen Jahres, ha-be ich mir darüber Sorgen gemacht, ob die Ambulanzgebühren ordnungsgemäß eingehoben werden. Der damalige Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Sallmutter, hat mir in einem Brief geschrieben – der in meinem Ministerium aufliegt und jederzeit vorzeigbar ist –, dass alle Vorkehrungen von Seiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowohl im EDV- als auch im Unterstützungsbereich getätigt worden sind, um einen klaglosen Vollzug der Ambulanzgebühren durchzuführen, und dass er es nicht verstehen würde, wenn die Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, diese Einhebung auch nur um ein Quartal aufschieben würde, weil alles bestens vorbereitet ist.

Ich sage daher als Aufsichtsbehörde – weil auch dieser Brief des Kollegen Sallmutter bei uns aufliegt –: Wenn Sie ein Tohuwabohu in der Einhebung und in diesem Bereich geltend machen, dann ziehen Sie bitte Ihren ehemaligen Präsidenten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der sich ja in der Öffentlichkeit immer als der Vertreter der österreichischen Versichertengemeinschaft dargestellt hat, endlich auch zur Verantwortung, warum er diesen Brief geschrieben hat und warum er dieses Tohuwabohu gestattet hat, das Sie heute wieder aufheben wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Silhavy! So schlecht kann das Gesetz nicht sein, wenn in sechs Bundesländern 9 Prozent der vorgeschriebenen Datensätze beeinsprucht werden und in den restlichen drei Bundesländern – wo mit einer Tageszeitung und dem Gewerkschaftsbund entsprechende Aktionen laufen – die restlichen 91 Prozent der Vorschreibungen zum Tragen kommen. (Abg. Silhavy: Warum ist jetzt die Kollegin Hartinger nicht hier?)

So schlecht kann das Gesetz und die Vorbereitung dort, wo mit den Trägern datenversicherungsrechtlich ordnungsgemäß vernetzt und zusammengearbeitet wird, nicht sein, wenn man in einem westlichen Bundesland bei mehr als 380 000 vorgeschriebenen Datensätzen 51 – beziehungsweise jetzt 54 – falsche Bescheide ausgestellt hat und in anderen Bundesländern gegen die Bescheiderstellungen 19 000 und 20 000 Personen vorstellig geworden sind und im Falle der Wiener Gebietskrankenkasse 49 000 Bescheide – gemäß den mir bis dato bekannten Zahlen – korrigiert werden mussten. (Abg. Silhavy: Herr Bundesminister! Warum kritisiert Ihre eigene Abgeordnete das?)


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