Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 84

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Frau Kollegin Silhavy! Ich frage mich auch, warum die Wiener Gebietskrankenkasse Dinge korrigieren und interpretieren kann, wenn sie angeblich so sehr auf der Seite des Patienten steht. Betrachten Sie auch den Fall der Frau, die in Klosterneuburg ihr Kind verloren hat. Sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy, in diesem Falle – und darum hat es sich auch in der Presseaussendung des Herrn Kollegen Staatssekretär Dr. Waneck gehandelt – ist nachzufragen, welche Aufgabe ein Jurist der Wiener Gebietskrankenkasse tatsächlich darin sieht, als Angestellter der Versicherten des Bundeslandes Wien alle Intelligenz seines Faches anzuwenden, um jemandem eine Ambulanzgebühr vorzuschreiben, obwohl das Gesetz für diesen Fall keine vorsieht. Verzeihen Sie mir, ich habe eigentlich immer die Ansicht vertreten, dass die Versichertenvertreter die Aufgabe haben, auf der Seite der Versicherten zu stehen und nicht mit großer Akribie danach zu suchen, wie man den Versicherten mehr Geld abnehmen kann, als es der Gesetzgeber vorsieht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich hoffe – nachdem auch Kollege Bittner mir in einem persönlichen Gespräch und auch telefonisch versichert hat, dass er mit der Vorgangsweise seines Mitarbeiters nicht einverstanden ist und den Fall durchaus gleich wie das Ministerium sieht: nämlich dass keine Ambulanzgebühr vorzuschreiben ist –, dass vielleicht solche übereifrige Beamte, die das Gesetz noch punktgenauer interpretieren wollen, als es ohnehin zu interpretieren ist, in Zukunft es dann so interpretieren, wie es für die Versicherten vom Gesetzgeber gedacht war.

Sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy! "Unsozial": Sie wissen ganz genau, dass dieses Gesetz die Ambulanzgebühren betreffend für die sozial Schwächsten und für die Ausgleichszulagenbezieher insgesamt die Gebührenfreiheit vorsieht. Sie wissen, dass die Kinder ausgenommen sind. Sie wissen, dass eine ganze Reihe von Erkrankungen ausgenommen sind. Sie wissen selbstverständlich auch, Frau Kollegin Silhavy, dass für diejenigen, die knapp die Ausgleichszulagenregelung überschreiten, die Möglichkeit besteht, über die Härtefonds Rückerstattungen zu bekommen.

Ich würde mir wünschen – und ich habe es mir eigentlich drei Monate lang gewünscht –, dass die Versichertenvertreter innerhalb der Versicherungen in ihren Mitteilungen, die sie ihren Versicherten vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr frank und frei nach Hause übermitteln, endlich auch diese Möglichkeiten der Refundierung für diejenigen, die sich durch Krankheit wirklich schwer tun, übermitteln und nicht nur auf die harten Grenzen der Gebührenbefreiung, sondern auch auf die Möglichkeiten der Gebührenbefreiung über die Härtefonds hingewiesen hätten, weil man damit sehr vielen Versicherten tatsächlich hätte helfen können. Ich frage mich: Was sind das für Versichertenvertreter, die diese Aufklärungsarbeit im Interesse der Versicherten, wenn sie sozial bedürftig sind, nicht machen? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Nunmehr zu den Regelungen der Pensionen. Man sollte die Österreicherinnen und Österreicher vielleicht auch – neben dem Zuschussbedarf – einmal darüber aufklären, wie hoch die durchschnittlichen Pensionen sind. Trotz des von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, apostrophierten Zuschussbedarfes beträgt die Durchschnittspension der Bauern im Dezember 2001 824 € bei den Männern und 410 € bei den Frauen. Ich frage mich, sehr geehrte Damen und Herren: Wollen Sie diese ohnehin geringen Pensionen von 824 € für die Männer und 410 € für die Frauen noch einmal vermindern, indem Sie den Staatszuschuss streichen?!

Ich frage mich: Was ist das für eine Solidarität, wenn man einer Berufsgruppe in diesem Staate, die in der Nachkriegszeit und in der Aufbauzeit dazu beigetragen hat, die Ernährungssicherheit für alle Berufsgruppen in diesem Lande sicherzustellen, heute, wo diese Menschen in Pension sind, offensichtlich um eine Durchschnittspension von 824 € für Männer und 410 € für Frauen neidig ist? (Abg. Auer  – in Richtung SPÖ –: Schämen Sie sich!) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht die Solidarität, die ich meine! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sage auch etwas zu Ihrem Wunsch, nach der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auch jene der gewerblich Selbständigen und jene der Bauern zusammenzuführen. Hoffentlich will keiner in


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