Zur Frage 2:
Die Bundesregierung hat keinen dominierenden Einfluss, weil sie nur zwei von fünf Mitgliedern stellt; das lasse ich mir auch nicht nehmen, solange ich für 2,2 Milliarden € an Steuergeldern verantwortlich bin. (Abg. Dr. Brinek: Das ist die höhere Mathematik der SPÖ: Zwei von fünf ist die Mehrheit!)
Zur Frage 3:
Es ist in einer Koalition üblich, dass Besetzungen gemeinsam erfolgen. – Das sollten Sie aus der Zeit unserer Koalition wissen. Wir haben auch immer gemeinsam besprochen, wer in welches Gremium entsandt wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß er nicht mehr! Das hat er schon vergessen!)
Zur Frage 4:
Die Zusammensetzung des Senats muss nicht vom Uni-Rat genehmigt werden, sondern die Zahl der Senatsmitglieder. – Das werden wir abändern.
Zur Frage 5:
Die Abberufung des Rektors kann nicht jederzeit erfolgen, aber wir werden auch dort die doppelte Legitimation einführen.
Zur Frage 13:
Der Universitätsrat trifft nicht von sich aus strategische Entscheidungen, sondern immer auf Vorlage von Rektor und Rektorat, das heißt, die Mitsprache der anderen Organe ist auch bei strategischen Entscheidungen gesichert.
Die Fragen 6 bis 10 und 14 betreffen in hohem Maße die Universitätsangehörigen.
Zur Frage 6:
Es gibt keine Zusammensetzung nach Kurien. Wir glauben, dass diese Kurien- beziehungsweise Gremialuniversität überholt ist und dass es neue Modelle gibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Frage 7:
Der Senat ist in Fragen der Organisations- und Entwicklungsplanung eingebunden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine schwache Dringliche!)
Zur Frage 8:
Über die Möglichkeit von entscheidungsbefugten Gremien mit Genehmigungsvorbehalt wird noch diskutiert. Das wird sich nach der Begutachtung herausstellen. Ich halte es nur für wichtig, dass wir die Verantwortung klar definieren. Ich finde es zwar auch sehr schön, wenn die Universitäten autonom, demokratisch und frei sind. Sie müssen aber auch verantwortlich sein, und das haben Sie vergessen, Herr Vorsitzender! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Zur Frage 9:
Der Gesetzentwurf sieht eine andere Form des Berufungsverfahrens vor. Wir werden aber Einwendungen, die kommen, sehr ernst nehmen. Wenn es "search committees" braucht, werden wir durchaus darüber reden können. Auch die Frage der Habilitation ist noch einmal zu überprüfen.