Zur Frage 10:
Außerordentliche Professoren mit großer Lehrbefugnis können eine Reihe von Führungsaufgaben übernehmen, zum Beispiel im Rektorat als Vizerektor. Sie sind laut Entwurf derzeit von der Position des Institutsleiters ausgeschlossen. – Darüber kann man auch noch reden, wenn es besondere Qualifizierungen gibt.
Zur Frage 14:
Zur Demotivation möchte ich Folgendes sagen: Gerade durch Meldungen, die von der Opposition kommen, wird sehr viel zur Demotivation beigetragen. Ich bitte Sie, auch zur Motivation beizutragen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Frage 11:
Diesbezüglich muss ich feststellen, dass das neue Dienstrecht bereits beschlossen ist und dass es da keine beamteten Dienstverhältnisse mehr gibt. Auch Herr Kollege Einem hat am 24. März 1999 gesagt, der fixe Anstellungsstatus solle mit den derzeitigen Universitätslehrern auslaufen. (Abg. Dr. Jarolim: Hat die Regierung nichts anderes zusammengebracht ...?! )
Zur Frage 12:
Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Sie unterstellen, dass im Rahmen einer Begutachtung etwas nicht mehr zugelassen ist. Dazu muss ich einfach sagen: Eine Begutachtung ist eine Begutachtung. Sie ist dazu da, dass das, was begutachtet wird, noch besser wird. Es ist daher nicht so, dass nichts mehr zugelassen ist. – Das stimmt einfach nicht.
Zur Frage 15:
Für Berufungen und Habilitationen, auch für die Qualifikationen sind die Universitäten zuständig, weil diese ja autonom sind, so wie Sie es auch gefordert haben.
Zur Frage 16:
Da es keine Ökonomisierung der Universitäten gibt – sie sind keine GesmbHs –, sind Universitäten auch keine Wirtschaftsunternehmen. (Ruf bei der SPÖ: Sehr oberflächlich!) Ich weiß noch von keinen Erwerbsabsichten von Universitäten. Mir ist dazu noch nichts bekannt. (Abg. Dr. Brinek – in Richtung SPÖ – : Sie sollten einmal die Gutachten lesen!)
Die Fragen 17 bis 19 und 23 beziehen sich hauptsächlich auf das Finanzielle.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die konkreten Schätzungen der Folgekosten sind erst in der Regierungsvorlage notwendig. Wir haben die Universitäten gebeten, Unterlagen zu schicken. Ich glaube, das ist wohl nichts Ungewöhnliches, wenn man auch von autonomen, selbständigen Universitäten Unterlagen einholt.
Zur Frage 19:
Für die Medizin wird es keine Mehrkosten geben, aber auch da ist die Diskussion noch voll im Gange.
Zur Frage 23 ist zu sagen:
Es ist kein Vermögen in dem Sinn notwendig, weil sie keine GesmbH sind. Es handelt sich um wissenschaftliche Einrichtungen, die ein auf drei Jahre gesichertes Budget haben.
Zu den Fragen 20 bis 22:
Leistungsvereinbarungen sind eine sehr anspruchsvolle Arbeit. Ich meine, dass die Universitäten mit der Überstellung in das neue Organisationsrecht vor sehr großen Herausforderungen stehen. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen ihnen erst einmal drei Jahre ein gesichertes