Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 115

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Budget geben, dann die Leistungsvereinbarungen erarbeiten und für die Budgetjahre 2007, 2008, 2009 die Leistungsvereinbarungen zur Grundlage machen.

Zur Frage 21:

Die Leistungsvereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, nicht privatrechtliche, sondern öffentlich-rechtliche, weil die Universitäten auch keine GesmbHs sind, sondern öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Das Indikatormodell für die Leistungsvereinbarungen wird von einer Fachgruppe erarbeitet. Da gibt es europaweit Erfahrungen, die uns sagen: Seid sehr vorsichtig bei Zahlenindikatoren, da kann auch etwas Falsches herauskommen! – Wir wollen auch vorsichtig sein. Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zeitgerecht, bevor die Leistungsvereinbarungen erstellt werden, dieses Indikatormodell erarbeitet.

Also Sie sehen: Dort, wo es notwendig ist, beschleunigen wir das Tempo, dort, wo es möglich ist, lassen wir etwas mehr Zeit, ganz wie Sie das immer fordern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 24:

Implementierung des Rechnungswesens, Übergangsregelungen: ja.

Zur Frage 25:

Wir haben im Gesetz vorgesehen, dass das Arbeitnehmerschutzgesetz erst in fünf Jahren in Kraft tritt. Es heißt übrigens Arbeitnehmerschutzgesetz und nicht Dienstnehmerschutzgesetz.

Zur Frage 26:

Nein, die Studienbeiträge werde ich nicht abschaffen.

Zur Frage 27:

Es sind 47 158 Anträge eingelangt, 33 401 sind bewilligt worden. Diese Anträge sind zu messen an der Zahl der ordentlichen Hörer, denn die außerordentlichen Hörer darf man nicht dazuzählen. Deswegen stimmt die Gesamtzahl von 194 776 nicht im Verhältnis zu der Möglichkeit der Studienförderung. 587 Anträge sind derzeit noch in Bearbeitung, weil sie nicht vollständig waren. Sofort nach Bescheiderstellung werden die Gelder überwiesen.

Zur Frage 28:

Die Zahl zusätzlicher Stipendienbezieher im Wintersemester 2001/02 betrug 4 384.

Zur Frage 29:

1 676 Studierende in der durchschnittlichen Höhe von 512 €.

Zur Frage 30:

Derzeit gibt es 700 Darlehensfälle, wo praktisch ein zinsenfreies Darlehen gewährt wird. Der Bundeszuschuss pro Darlehen beträgt genau 7,27 €. (Abg. Dr. Martin Graf: Das ist eine SPÖ-Dringliche! Passt ein bisschen auf von der SPÖ! – Abg. Ing. Westenthaler: Gusenbauer wird bald allein in der ersten Reihe sitzen!)

Zur Frage 31:

Anhebung der Mittel für Studienförderung. Wir haben die Studienförderungen ausgeweitet, wir haben die Mittel um 32,7 Millionen € angehoben. Dadurch haben wir Studienförderungsmaßnahmen in breiterem und höherem Ausmaß erreicht.


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