dem Kulturausschuss den Antrag 667/A der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswirkungen des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes auf die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich;
dem Außenpolitischen Ausschuss den Antrag 670/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktive Unterstützung von Friedensverhandlungen im Bürgerkriegsland Sudan;
dem Verfassungsausschuss den Antrag 671/A der Abgeordneten Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz geändert wird, sowie
den Antrag 672/A der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 22. Mai 2002, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.19 Uhr
Berichtigung betreffend irrtümliche Zuweisung des Antrages 671/A
Da gemäß § 69 Abs. 4 GOG über Gesetzesvorschläge von Abgeordneten eine 1. Lesung durchzuführen ist, wenn es im Antrag verlangt wird, ist die irrtümliche Zuweisung des Antrages 671/A als fehlerhaft zu betrachten. (Akt der Parlamentsdirektion; GZ: 11020.0050/4-L1.1/2002)