Beginn der Sitzung: 18.17 Uhr
Vorsitzender:
Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die 102. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gatterer, Loos, Murauer und Dr. Partik-Pablé.
Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Antrag 666/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat beschlossen und die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Finanzstrafgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, AbgRmRefG);
Justizausschuss:
Antrag 664/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Sitzverlegungen von Bezirksgerichten in Oberösterreich, Salzburg und Tirol;
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
Antrag 663/A (E) der Abgeordneten Hermann Böhacker, Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung der Stadt Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2010,
Antrag 665/A (E) der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neubau des Rieder Stadions.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Weiters weise ich zu:
dem Finanzausschuss den Antrag 669/A der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird;
dem Ausschuss für Arbeit und Soziales den Antrag 668/A der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird;