Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 42

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Meine Damen und Herren! Was mir noch wichtig ist – die Frau Bundesministerin hat die entscheidenden Punkte schon genannt –, ist Folgendes: Das Rückgrat, das akademische Rückgrat des Universitätslebens, nämlich die außerordentlichen Professoren werden auch künftig ihre vollen Rechte haben und ihre Leitungsfunktionen ausüben können. Sie werden sich hoffentlich auch – das ist mir abschließend noch wichtig – für die schon jetzt voll verankerte Frauenförderung und Gleichbehandlung einsetzen, denn das ist eine wichtige Chance für die künftige Weiterentwicklung – gerade im Bereich der außerordentlichen Professorinnen und Professoren.

Ich sehe dem Gesetz mit konstruktiver Aufmerksamkeit entgegen und freue mich auf die parlamentarische Arbeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

9.37

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wenn Kollege Gusenbauer vom "Grund zum Vertrauen" spricht, dann nimmt er sich offensichtlich selbst nicht wirklich ernst.

Herr Kollege Niederwieser, Sie wissen es am besten: In der Wissenschaftspolitik hatten wir das Prinzip, dass wir letztlich über die Diskussion zu Gesetzen finden. Herr Kollege Grünewald wird das auch bestätigen können. Wir haben hier in den letzten zweieinhalb Jahren vorgeführt, wie man zu einer Gesetzwerdung und zu guten Gesetzen im Wissenschaftsbereich kommt. Wenn Kollege Gusenbauer, der in letzter Zeit auch immer wieder über die Universitätsreform spricht, vom "Grund zum Vertrauen" spricht, dann frage ich an seine Adresse:

Welches Vertrauen sollten wir und die Universitäten im vorigen Jahr haben, wenn Sie versprechen, dass Sie, wenn die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst der Dienstrechts-Novelle zustimmt, hier im Parlament auch zustimmen werden? – Dann gab es die Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aber Sie stimmten dieser Dienstrechts-Novelle nicht zu! Welcher Grund zum Vertrauen soll dann hier im Hohen Hause letztlich überhaupt noch bestehen? (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte nicht immer nur von den negativen Seiten, die überzeichnet werden, wie Panikmache und Angstmache sprechen. Das überlasse ich dem Kollegen Gusenbauer und anderen Mitstreitern von Seiten der Opposition. Ich möchte etwas über die wirklichen Meilensteine dieser Reform sagen:

Die Universitäten wollten Personalhoheit. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten Budgethoheit. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten Organisationshoheit. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten Ressourcenhoheit. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten revolvierende Globalbudgets. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten die Ausgliederung aus der Kameralistik. – Sie bekommen sie durch diese Reform. Die Universitäten wollten ein partnerschaftliches Prinzip mit der öffentlichen Hand. – Sie bekommen es und werden aus der Hoheitsverwaltung und dem Hoheitsprinzip entlassen. Die Universitäten wollten aus der Weisungspflicht entlassen werden. – Sie bekommen das und sind nunmehr nur noch unter die Aufsichtspflicht gestellt.

Das Ministerium gibt nahezu alle Kompetenzen entweder an den Universitätsrat, an das Rektorat oder den Senat ab. Das Ministerium behält sich lediglich noch eine Budgetkontrolle und das Aufsichtsrecht zurück.

Die Universitäten wollten verantwortliche Strukturen. – Sie bekommen sie. Wir wollten mehr Management-Elemente. – Die Universitäten werden diese im Rahmen der neuen Organisation bekommen, unter anderem das Vier-Augen-Prinzip und Ähnliches mehr.


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