Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 84

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dann haben wir daraus den Schluss zu ziehen, dass auf diese Gruppe der Studierenden – und das ist wirklich die Mehrheit, das sind nicht die Faulen – wenig Rücksicht, ja so gut wie gar keine Rücksicht genommen worden ist. (Abg. Amon: Wir haben die Studienabschlussstipendien um ein Drittel ...!)

Herr Amon, das Studienabschlussstipendium haben wir damals eingeführt, wie auch Sie wissen. (Abg. Amon: Nein, diese Regierung!) Sie haben es erhöht! – Es greift aber nur dann, wenn man das Studium vollzeitig betreibt und den Beruf nicht aufgibt. Viele wollen studieren und arbeiten. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Jetzt zu den Doktoratsstudien: Es gibt sehr viele Menschen, die ein Studium abschließen und sich dann überlegen, neben der Arbeit auch ein Doktoratsstudium zu absolvieren. Das ist gut, das ist richtig. Aber genau für diese Menschen ist jetzt die Situation eingetreten, dass sie, weil sie natürlich neben der Arbeit länger für die Dissertation brauchen, statt 20 000 S, für vier Semester, jetzt vielleicht 60 000 S zahlen müssen, eben weil sie länger brauchen. Sie zahlen Steuern und Studiengebühren – "sehr gerecht"! (Abg. Mag. Schweitzer: Was regst dich denn so auf?)  – Da rege ich mich sehr auf, weil das ungerecht ist. Die Betreffenden zahlen Steuern, oft schon seit ihrem 15. Lebensjahr, haben daneben den zweiten Bildungsweg absolviert und zahlen außerdem noch mehr Studiengebühren, weil das Studium natürlich länger dauert. – Das ist nicht gerecht, Herr Abgeordneter Schweitzer! Das ist das Gegenteil von gerecht, das ist ungerecht! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Daher bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Antoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Studiengebühren und Reform der Studienförderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin wird aufgefordert, die Studiengebühren wieder abzuschaffen, die Studienförderung wesentlich zu verbessern sowie geeignete Rahmenbedingungen für berufstätige Studierende zu schaffen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Antoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend sozial gerechtes Schülerbeihilfensystem

Der Bezug von Schülerbeihilfen ist derzeit erst für SchülerInnen ab der 10. Schulstufe vorgesehen.

Weiterhin ist ein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung zur Gewährung einer Schüler- und Heimbeihilfe.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gewährung der Schülerbeihilfe ab der 9. Schulstufe bei positivem Abschluss vorsieht.

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Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.26


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