Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 206

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Es ist aber für uns im ländlichen Raum wichtig, zu wissen, dass tatsächlich keine Schließungen von Finanzämtern stattfinden werden – daher auch das Verhalten bei der Abstimmung, sozusagen als ein klares Bekenntnis zu den Regionen. In diesem Sinne bin ich froh, dass wir diese Einigung sowohl über die Flexibilisierungsklausel als auch über den unabhängigen Finanzsenat erreicht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

20.47

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister für Finanzen! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die jetzige, blau-schwarze Regierung hat im Jahre 2001 einen ausgeglichenen Staatshaushalt vorgelegt. Diese für den Wirtschaftsstandort Österreich sehr wichtige Tatsache ist nicht zuletzt der konsequenten und sinnvollen Sparpolitik der Regierung, insbesondere auch unseres Finanzministers, zu verdanken.

Die Art von Einsparung, mit der ich mich heute befasse, ist die Einsparung beim Verwaltungsaufwand durch eine effiziente und moderne Haushaltsführung. Die Flexibilisierungsklausel, welche bis zum 31. Dezember 2003 befristet war, soll nun auch für die Zukunft, und zwar vorerst bis zum 31. Dezember 2006, ein Steuerungsinstrument im Interesse eines sparsamen Umgangs mit den Steuergeldern sein. Ziel dieser Flexibilisierungsklausel ist es, den Dienststellen mehr Spielraum und Verantwortung bei der Ressourcenverwaltung einzuräumen und dadurch einen Beitrag zur besseren Mittelverwendung zu leisten.

In den Bundesministerien für Justiz sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gab es bereits in den vergangenen Jahren eine Erprobungsphase. Es gab Pilotprojekte in der Justizanstalt St. Pölten und in Wien-Erdberg sowie im Bundesamt für Wasserwirtschaft und in der Bundesanstalt für Bergbauernfragen. In diesen Dienststellen wurde sowohl im Jahre 2000 als auch im Jahre 2001 der laut Verordnung vorgegebene Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben verbessert und der jährliche positive Unterschiedsbetrag erhöht.

Kommt es solcherart zu einer Saldenverbesserung, also zu einer Einsparung gegenüber dem Budget, so kann ein Teil davon einer Rücklage zugunsten der Organisationseinheit zugeführt werden. Diese Rücklage ist zum Teil für Leistungsprämien oder Fortbildungsmaßnahmen zu verwenden. Insbesondere hat die Flexibilisierungsklausel bei den Anwendern auf breiter Ebene zu einer Intensivierung des kaufmännischen Denkens und des Kosten-Nutzen-Gedankens sowie zu einer Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins geführt.

Mit dem Auslaufen der Flexibilisierungsklausel wäre die Weiterführung bei bestehenden Projekten nicht mehr möglich und die Anwendung durch weitere Organisationseinheiten ausgeschlossen gewesen. Der Budgetausschuss hat sich schon in seiner Sitzung vom 8. November 2001 mit diesem Thema befasst und in der letzten Sitzung vom 14. Mai 2002 die nun vorliegende Regierungsvorlage samt den Abänderungsvorschlägen beschlossen, die unter anderem eine Aufhebung der Befristung vorerst bis zum 31. Dezember 2006 vorsieht.

Diese Flexibilisierungsklausel enthält aber auch Verfassungsbestimmungen, und somit erfordert die Aufhebung der Befristung hier im Parlament eine Zweidrittelmehrheit.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich ersuche Sie nun, dieser Regierungsvorlage die erforderliche Zweidrittelmehrheit zukommen zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte. (Abg. Donabauer: Spiel deine Qualitäten aus, Edler!)

20.51

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend nochmals erwähnen, dass die SPÖ den Gesetzesanträ


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