Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 15

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

entscheidung des EuGH bezüglich immateriellen Schadenersatzes umzugehen? Welche Konsequenzen werden wir auf Grund der so genannten Reiserichtlinie ziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Diese Vorabentscheidung wirkt sicher zwingend auf die innerösterreichische Judikatur der Gerichte. Sie bezieht sich auf das so genannte immaterielle Schadenersatzrecht. Im vorliegenden Fall geht es um Entschädigung wegen entgangenen Reisevergnügens. Meines Wissens kommt in dieser Woche eine Entscheidung des zuständigen Gerichtes in Oberösterreich, die wir dahin gehend erwarten, dass dem immateriellen Schadenersatzrecht, das heißt dem Zuspruch des immateriellen Schadens, in Österreich ein neuer Impuls versetzt wird.

Wir haben im Ministerium eine Arbeitsgruppe, und unser derzeitiges Ziel ist es, den imma-teriellen Schadenersatz, wenn sich die Notwendigkeit ergibt – und das erwarten wir –, im Bereich des ABGB zu integrieren und kein neues eigenes Gesetz zu machen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Moser, bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Ihre Bemühungen für den Konsumentenschutz haben Sie wiederholt dargestellt. Mein Antrag betreffend Schadenersatz bei entgangener Urlaubszeit wird aber bereits seit zwei Jahren in Ihrem Ministerium sozusagen schubladisiert. Jetzt erst greifen Sie das auf. Auf der anderen Seite aber (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Frage!) haben wir immer Probleme mit der Finanzierung des Konsumentenschutzes.

Meine Frage lautet deshalb: Welche Lösung zeichnet sich ab, um das finanzielle Überleben des VKI, einer vergleichsweise unabhängigen Konsumenteninformationsstelle, auch in Zukunft zu gewährleisten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich bedanke mich für den Hinweis, dass Ihnen endlich etwas zu langsam geht, Frau Abgeordnete. Normalerweise werden wir kritisiert, weil wir zu schnell arbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das zeigt, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.

Ich glaube, dass ich mich auch im Bereich des VKI auf dem richtigen Weg befinde. Wir bemühen uns derzeit, mit den Sozialpartnern Gespräche zu führen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Vorgeschichte: Die Sozialpartner haben der Republik Österreich die Zusammenarbeit im VKI aufgekündigt, wodurch es unmöglich war, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, weil wir ja die Verwendung der Mitgliedsbeiträge kontrollieren müssen. Das ist ein Verfassungsgebot.

In diesem Schwebezustand befinden wir uns jetzt. Ich habe vor zirka 14 Tagen den Sozialpartnern einen sehr umfassenden konkreten Vorschlag über die Neugestaltung der Zusammenarbeit gemacht. Ich denke, dass dieser Vorschlag akzeptabel ist.

Grundsätzlich verfolge ich einen Konsumentenschutz beziehungsweise die Stabilisierung des Konsumentenschutzes unabhängig von den Sozialpartnern, unabhängig von der Republik Österreich, also unabhängig von Zugriffen von außen, aber unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere – schauen Sie bitte auf die Galerie! – auch der Jugend und der Senioren. Wir haben zwei Millionen Senioren mit einer Kaufkraft von 400 Milliarden Schilling, die derzeit noch von der Mitwirkung im VKI ausgeschlossen sind. Das verstehe ich nicht, und das will ich ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das war die Anfrage betreffend den Justizbereich, die noch von der letzten Fragestunde übrig geblieben ist. Weitere Anfragen an den Herrn Justizminister liegen nicht vor.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite