Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 14

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suchungs-, Kontroll- und Beratungsorgan. Sie verspricht meiner Erfahrung nach in dieser Konstruktion keinen wirklichen Impuls für den Konsumentenschutz.

Sie wissen, dass ich mich mit dem Konsumentenschutz sehr intensiv befasse. Ich glaube, dass Österreich einen Konsumentenschutz benötigt, der frei von der Umklammerung durch die Sozialpartner und auch frei von Einflussnahmen durch den Staat ist, der selbständig ist. Um eine solche Zielsetzung kämpfe ich sehr, und um die bemühe ich mich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Nach dem Datenschutzgesetz ist ein Datenschutzrat eingerichtet, der genau dieselbe Aufgabe hat wie der von uns geplante Konsumentenschutzrat. Wie stehen Sie – und das ist meine Frage – zur Tätigkeit des Datenschutzrates, der die Bundesregierung in ganz wesentlichen Fragen des Datenschutzrechtes unterstützt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es handelt sich um eine bestehende Einrichtung, der gegenüber ich natürlich positiv eingestellt bin. Aber man darf den Datenschutzrat und die Datenschutzproblematik nicht mit einem Konsumentenschutzrat und der Konsumentenschutzproblematik verwechseln. Beim Datenschutz geht es um sehr schwierige Rechtsfragen, insbesondere auch Grundrechtsfragen, um das Spannungsfeld zwischen Grundrechten und anderen Ansprüchen, die auf diesem Gebiet herangetragen werden, die eine andere Lösungskapazität erfordern als die Fragen im Konsumentenschutzbereich.

Im Konsumentenschutzbereich geht es um Selbständigkeit, um Kreativität im Alltagsleben und auch um Unbefangenheit gegenüber jenen, die den Konsumentenschutz täglich bedrohen. Und dazu gehört eben jene Struktur, die mir vorschwebt und die ich beschrieben habe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Achatz, bitte.

Abgeordnete Anna Elisabeth Achatz (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Auf welchen Gebieten werden Sie den Konsumentenschutz in der Praxis in der nächsten Zeit vorantreiben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir werden insbesondere die Heimverträge überprüfen, das heißt jene Verträge, die von Pflegeheimen insbesondere mit Senioren abgeschlossen werden und vielfach Lastigkeiten zu Gunsten des wirtschaftlich Übermächtigen, nämlich der Heime, beinhalten. So können zum Beispiel Heiminsassen gegen ihren Willen einen zu Pflegenden in ihr Zimmer bekommen, können verlagert werden, es können die Bedingungen geändert werden und so weiter.

Wir werden uns ferner mit den Stromversorgungsverträgen befassen, nämlich mit den Geschäftsbedingungen dazu, die zum Teil die gleiche Ungewichtigkeit aufweisen. Sie sind wenig transparent. Auch im Bereich der Anschlusskosten gibt es hier, wie wir wissen, Probleme.

Darüber hinaus werden wir uns auch mit den irreführenden Gewinnspielen befassen, weil sie die Bevölkerung wirtschaftlich unter Druck setzen. Hier müssen wir, wie ich es zuvor beschrieben habe, spontan, unbefangen und unbelastet von Zugriffen Dritter agieren können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Tancsits, bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Bundesminister! Als Zusatzfrage zur Frage des Kollegen Maier, ein echtes Konsumentenschutzanliegen: Wie gedenken Sie mit der Vorab


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