Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 41

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Sie als Arzt und als meiner Meinung nach bisher immer für Behinderte ein offenes Ohr gehabt Habender sind immer einen Weg gegangen, den auch Frau Kollegin Haidlmayr gegangen ist, nämlich dass Sie sich positiv für alle Behinderten in Österreich eingesetzt haben. Dagegen habe ich nie etwas gesagt. Daher verstehe ich nicht, dass die grüne Fraktion eine Verbesserung der Situation unserer sterbenden Mitmenschen ablehnt. (Abg. Dr. Grünewald: Sie sind doch kein Prophet!) Sie können nicht sagen, so wie die SPÖ, wenn wir eine deutliche Verbesserung machen, Herr Professor Grünewald und Frau Kollegin Silhavy: Wir lehnen diese Verbesserung ab, weil wir jetzt noch mehr wollen! – Das kann doch nicht der Grund für eine Ablehnung einer sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung sein. (Abg. Öllinger: Sie haben von nichts eine Ahnung!) Sie können nicht sagen: Wir lehnen ab, weil wir noch mehr wollen! – Seien Sie froh, dass das heute kommt! In zwei Jahren wird evaluiert, und dann sehen wir, ob eine Besserung noch möglich ist und wie dieses Gesetz angenommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber auch hier gibt es einen Grüngranden, der sich für die aktive Sterbehilfe ausspricht. Er ist heute hier nicht anwesend, er ist der österreichischen Bevölkerung schon teilweise bekannt. Es handelt sich um keinen Geringeren als den Bundesobmann der Grünen, Professor Van der Bellen. Manche sagen: der Wolf im Schafspelz. Ich sage Ihnen eines: Er spricht sich – der Zynismus kennt keine Grenzen – in einer Behindertenzeitschrift, in der Zeitschrift "Bizeps", für die Straffreiheit bei der Beihilfe zum Selbstmord aus.

Er – da hat er hoffentlich Ihren Widerstand sofort gespürt – ist es, der jene Schichten der Grünen vertritt, die für die aktive Sterbehilfe sind, die für die Straffreiheit bei der Beihilfe zum Selbstmord sind. Das sind wahrscheinlich die Gründe dafür, dass Sie ein Gesetz ablehnen, das zu einer deutlichen sozialpolitischen Verbesserung in Österreich führt, das eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung ermöglicht – mit dem Argument, das Sie vorbringen: Jetzt haben wir 30 Jahre nichts gemacht, wie Frau Kollegin Silhavy mit ihrer Fraktion, jetzt wollen wir auf einmal nicht das Gute, was die FPÖ mit der starken Unterstützung der ÖVP macht, denn wir wollen jetzt noch mehr, und das ist der Grund, dass wir das Gute ablehnen! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Geburtstag auf einmal können Sie nicht haben, Frau Kollegin Silhavy! Aber in zwei Jahren wird evaluiert werden, und vielleicht ist dann eine Möglichkeit gegeben, dass es zu noch einer Besserung kommt. Jetzt haben wir einen Meilenstein gesetzt, dieses Gesetz ist gut. (Abg. Silhavy: Sie haben heute schon die Möglichkeit! Sie haben heute schon die Möglichkeit, dieser Verbesserung zuzustimmen!) Wenn es abgelehnt wird, habe ich dafür nicht das geringste Verständnis.

Am wenigsten Verständnis haben jene Menschen, die direkt den Profit aus diesem Gesetz ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der zweite Abänderungsantrag der Abgeordneten Silhavy, der in den Grundzügen dargestellt und erläutert wurde, wird vervielfältigt und in schriftlicher Form verteilt werden; er ist genügend unterstützt und steht ebenfalls in Verhandlung.

Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1132 der Beilagen betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Familienhospizkarenz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


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