Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 46

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Der Steirische Seniorenbund hat in diesem Zusammenhang eine Umfrage gemacht, die das ebenfalls bestätigt. 60 Prozent der Menschen sagen: Eine humane Sterbebegleitung ist uns immens wichtig.

Diesem Wunsch trägt diese Bundesregierung mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel Rechnung. Wir setzen dies um! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern – unsere Gedanken verflüchtigen sich ja sehr schnell –, dass wir vor einigen Wochen dies nunmehr auch für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete beschlossen haben, dass die Länder nur mehr nachziehen müssen für ihre Vertragsbediensteten, für ihre Beamten, für ihre Gemeindebeamten. Das alles ist – das sei hier noch einmal erwähnt – ein Quantensprung in der europäischen Sozialpolitik!

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal daran erinnern, was bereits gesagt wurde: Der Gesetzentwurf, der heute zum Beschluss vorliegt, entspricht exakt dem, was vom Nationalrat am 13. Dezember 2001 als Entschließungsantrag einstimmig angenommen wurde. Es stimmt mich schon sehr nachdenklich, ja wir finden es betrüblich, dass es in dieser Sache nunmehr keine Einigkeit gibt, denn es gibt sehr wohl die sozialrechtliche, die arbeitsrechtliche Absicherung!

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei! Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass wir sehr wohl Lücken aufspüren und dass es uns wichtig ist, dass, wenn wir das dann im Bundessozialhilfegesetz beschließen, die aus dem Leben zu Begleitenden sofort die Pflegestufe 3 bekommen, bei ärztlicher Untersuchung die Pflegestufe 4. Das muss man, bitte, auch wissen und den Menschen vor Ort, die betroffen sind und die pflegen, auch sagen. Das ist unsere Verantwortung als Politiker, als Abgeordnete: die Wahrheit zu sagen und nicht Unterstellungen unter das Volk zu bringen!

Ich denke, dass in diesem Zusammenhang ein parteipolitisches Hickhack wahrlich unangebracht ist. Ich bitte noch einmal die Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der SPÖ: Gehen Sie nicht den Weg, den Ihr Gesundheitssprecher, der Abgeordnete Lackner, vorgezeichnet hat! Für ihn ist nämlich dieses Gesetz ein totes Gesetz. In diesem Zusammenhang von einem "toten Gesetz" zu sprechen, das ist, glaube ich, mehr als geschmacklos und unangebracht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben ja auch weitergearbeitet. Es heißt jetzt nicht mehr Sterbekarenz, sondern wir sagen ganz bewusst – und ich bitte darum, diesen Begriff zu verwenden – Familienhospizkarenz. Dieser Name sagt viel deutlicher, worum es dabei wirklich geht.

Weil kritisiert wurde, dass der Begriff der zu Pflegenden zu eng gesteckt sei: Es heißt bitte: Ehegatte, Verwandte der erstgradigen Linie, Adoptiv-, Pflegekinder, Lebensgefährte und Geschwister. Ich denke, dass man schon eine Grenze ziehen muss, denn man muss ja schließlich wissen, wer pflegt, wie sehr man das ausweiten kann. Wir haben ja auch eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die diese Arbeit machen müssen.

Ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, meine Damen und Herren. Wir schaffen Schritt für Schritt ungewollte soziale Ungerechtigkeiten aus der Welt – mit dem Familienhärteausgleich, mit dem Pflegegeld der Stufe 3. Wir werden dieses Gesetz binnen kürzester Zeit auch evaluieren. Das ist gut und notwendig, denn es ist das erste Mal in Europa, dass es so etwas gibt, und wir müssen das in verantwortungsbewußter Weise Schritt für Schritt begleitend beobachten.

Meine Damen und Herren, abschließend sei noch gesagt: Zeigen wir alle, die wir hier als Volksvertreter im Hohen Haus sitzen, uns solidarisch mit unseren Mitmenschen, die diese Welt verlassen müssen! Setzen wir unsere Einigkeit wie im Entschließungsantrag vom Mai vorigen Jahres fort und stimmen wir geschlossen dieser Familienhospizkarenz zu! Ich bitte Sie darum! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.


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