Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 47

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10.45

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich begrüßenswert. Ich könnte aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung berichten, dass es oft nicht möglich war, Menschen zu helfen, die einen Freund oder nahen Angehörigen, ein Familienmitglied, aus dem Leben begleiten wollten, oder der Betreffende musste den Weg gehen, den Arbeitsplatz, aber auch finanzielle Ansprüche, sei es Abfertigung oder Ähnliches, zu verlieren.

Allerdings – und da teile ich die Auffassung meiner Vorrednerin aus meiner Fraktion, der Kollegin Silhavy – befürchte ich, dass diese Regelung, nachdem sie nicht zur Gänze so gemacht worden ist, wie es notwendig wäre, dazu führt, dass dies wieder nur sehr wenige in Anspruch werden nehmen können. Ich teile daher auch die Auffassung des Herrn Abgeordneten Pumberger – und es ist eine Seltenheit, dass ich Ihre Auffassung teile (Abg. Dr. Trinkl: Sie können ja was dazulernen!)  –, dass wir das sicherlich in zwei Jahren evaluieren werden. Aber eines sage ich Ihnen auch dazu: Da sind Sie sicherlich nicht mehr in der Bundesregierung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Pumberger: Ich bin nicht in der Bundesregierung!)

Um ja nicht in den Verdacht zu kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dieser sehr ernsten Materie klassenkämpferische Töne anzuschlagen, sei mir gestattet, nicht mit meinen eigenen Worten zu argumentieren (Abg. Wochesländer: Das glaub’ ich gern!), sondern zwei Zitate zu bringen.

Erstens: Der Katholische Familienverband Österreichs steht Ihnen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, wie ich glaube, ja sehr nahe. Ich zitiere Ihnen die Meinung dieses Verbandes:

"Um die gute Idee nicht mit einer halbherzigen Umsetzung zu einer theoretischen Möglichkeit verkommen beziehungsweise einem Privileg für Reiche werden zu lassen, sollte zumindest eine teilweise existenzielle Absicherung der Betroffenen sichergestellt werden."

Weil gesagt worden ist – und das ist das zweite Zitat –, ein Wunsch der Caritas sei mit diesem Gesetz erfüllt, sei mir gestattet, Ihnen die APA-Aussendung des Präsidenten der Caritas, Küberl, vom 16. Mai in Erinnerung zu rufen. Küberl richtet an die Regierung die "dringende Bitte", "die gute Grundidee der Familienhospizkarenz zu einem guten Abschluss zu bringen".

Und weiters: "Es muss eine Existenzsicherung für die sozial Schwächsten geben, es darf nicht am Geld scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens jene Betreuung und Sorge erhalten, die sie brauchen", so Caritas-Präsident Küberl.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem Sie von der Österreichischen Volkspartei! Ich weiß, dass sehr viele von Ihnen eine christlich-soziale Einstellung haben. Daher meine Bitte an Sie: Stimmen Sie unserem Initiativantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

Ihnen, geschätzte Frau Abgeordnete Steibl, möchte ich sagen: Zerbrechen Sie sich bitte nicht den Kopf über die sozialdemokratische Fraktion! (Abg. Steibl: Nein, tu ich eh nicht!) Wir wissen, was wir zu tun haben, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Lassen Sie mich, weil wir ja ein Sozialthema behandeln, auch einige Bemerkungen zum Stil dieser neuen Bundesregierung, zum neuen Regieren hier anbringen, vor allem weil das auch immer im Zusammenhang mit Sozialgesetzen, mit sozialen Maßnahmen argumentiert wird. Lassen Sie mich zu diesem Zweck – und ich bin sehr froh darüber, dass der Herr Abgeordnete Gaugg jetzt hier anwesend ist – aus der Sitzung vom 18. April dieses Jahres hier im Hohen Haus zitieren. Vorerst ein Zitat aus der Rede des Herrn Abgeordneten Riepl.

Abgeordneter Riepl fragte Abgeordneten Gaugg: "Planen Sie persönlich im Zuge dieser Novelle in irgendeiner Weise einen Wechsel in die Sozialversicherung? – Man konnte das in den Zeitungen lesen." – Daraufhin gab es eine sehr große Aufregung beim Herrn Abgeordneten


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